4,7 / 5,0 von 135+ Bewertungen

Wir sind für Sie da:
Tel.: 0228 9550-220
E-Mail: webinar@vereinswelt.de

4,7 / 5,0 von 135+ Bewertungen

Tel.: 0228 9550-220



Live-Webinar 4:


Spargroschen bilden trotz zeitnaher Mittelverwendung



Live-Webinar 4:


Spargroschen bilden trotz zeitnaher Mittelverwendung

Wann kann ich etwas zurücklegen? Welche Grenzen muss ich beachten? Und wie fasse ich „finanzamtssichere“ Beschlüsse zur Rücklagenbildung? So bringen Sie Rücklagenbildung und Gemeinnützigkeit unter einen Hut

Termin: 20. Juli 2022,
17:30 bis 19:30 Uhr,
mit dem Vereinsrechtsexperten Rechtsanwalt Michael Röcken

„Was rein geht, muss auch wieder raus.“ Das gilt für Ihren Verein auch beim Thema „Geld“. Denn der Fiskus möchte, dass gemeinnützige Vereine keine „Sparvereine“ sind, und verlangt deshalb eine „zeitnahe Mittelverwendung“: Was an Geld reinkommt, muss somit auch zeitnah wieder raus.  

So einfach das zunächst klingt, ist es in der Praxis leider nicht. Denn vielleicht plant Ihr Verein eine größere Investition und möchte dafür Rücklagen bilden? Oder Ihr Verein verzeichnet zwar in einem der vier Bereiche (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) einen Überschuss, in einem aber einen Verlust: Dann läge es doch theoretisch auf der Hand, das Defizit mit dem Gewinn auszugleichen.

Aber leider eben nur „theoretisch“, denn dann wäre das Geld zwar zeitnah aus dem einen Bereich raus, doch gemäß Gesetz darf es in der Praxis nicht so „mir nichts, dir nichts“ in den anderen Bereich hinein. Hier gilt es besonders vorsichtig zu sein, denn im Handumdrehen steht die Gemeinnützigkeit auf dem Spiel!

Was genau der Gesetzgeber unter „zeitnaher Mittelverwendung“ versteht und was sich diesbezüglich durch das Jahressteuergesetz 2020 für Sie und Ihren Verein verändert hat, erläutere ich Ihnen umfassend in meiner Präsentation.

Außerdem erfahren Sie in diesem Online-Seminar, wie Sie trotz zeitnaher Mittelverwendung gleichwohl einen Spargroschen bilden können – und Sie erhalten selbstverständlich eine rechtlich in jeder Hinsicht abgesicherte Handlungsanleitung von mir.

Diese und viele weitere grundlegende Fragen beantwortet Ihnen das 4. Online-Seminar des exklusiven Vereinswelt-Webinar-Pakets …

 

„Vereins- und Vorstands­wissen,
das Sie als Vorstand WIRKLICH erfolgreich macht“

Mit diesen 6 exklusiven Vereinswelt-Webinaren 2022 führen Sie Ihren Verein so souverän und erfolgreich wie noch nie!

 

Ihr Webinar-Leiter und Experte:

Rechtsanwalt Michael Röcken

Michael Röcken ist Rechtsanwalt in Bonn und ausschließlich im Bereich des Vereins- und Verbandsrechts sowie im Arbeitsrecht in Non-Profit-Organisationen spezialisiert. Mehr als 10 Jahre leitete er einen gemeinnützigen Verband als Geschäftsführer. Auf diesen Gebieten ist er langjährig als Referent und Autor tätig. Neben zahlreichen Fachartikeln ist er (Co-)Autor diverser Bücher und schreibt für das „Handbuch für VereinsVorsitzende“. Darüber hinaus ist er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Deutscher Vereine und Verbände (bdvv e. V.) und seit 2018 zertifizierter Experte im Gemeinnützigkeitsrecht.

Bereits seit 2020 führt Rechtsanwalt Michael Röcken gemeinsam mit Vereinswelt regelmäßig Online-Seminare durch und greift dabei in seinem Vortrag die Themen auf, die für die Vereinsvorstände jeweils besonders brisant sind. Die Begeisterung der Teilnehmer ist groß, und das Fazit lautet unisono: Michael Röcken ist ein echter Webinar-Experte und hervorragender Referent! Er weiß genau, worauf es ankommt, um selbst komplizierte Themen in seiner Präsentation leicht verständlich, praxisorientiert und sofort umsetzbar zu vermitteln. Lernen auch Sie ihn jetzt live kennen und profitieren Sie von seinem umfassenden Expertenwissen.

Das erwartet Sie:

Sie sind an dem Tag verhindert? Kein Problem. Melden Sie sich trotzdem zur Teilnahme an und Sie erhalten im Anschluss an den Livetermin die Aufzeichnung mit allen Inhalten automatisch zugesendet!

Die Erfahrung zeigt: Es bleiben keine Fragen offen und die Webinar-Teilnehmer sind begeistert

„Gibt es bei zweckgebundenen Rücklagen eine Frist, bis wann sie aufgebraucht werden müssen – und falls ja: Können wir sie irgendwie verlängern?“

Nach dem Webinar „Spargroschen bilden trotz zeitnaher Mittelverwendung – Wann kann ich etwas zurücklegen? Welche Grenzen muss ich beachten? Und wie fasse ich ‚finanzamtssichere‘ Beschlüsse zur Rücklagenbildung? So bringen Sie Rücklagenbildung und Gemeinnützigkeit unter einen Hut“ wissen Sie ganz genau, welche Möglichkeiten Sie haben und wo Sie besonders vorsichtig sein müssen,  …

… und Sie werden von der Präsentation sicherlich genauso begeistert sein wie dieser Teilnehmer, der bereits 2021 bei einem Online-Seminar zum Thema „Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht“ live dabei war:

„Ich bin wirklich begeistert! Aufgrund meiner Wissenslücken habe ich mich für das Webinar zum Thema „Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht“ angemeldet. Ich empfinde die sich ständig ändernde Gesetzeslage als schwierig. Herr Röcken, der Vereinsrechtsexperte, konnte mir jedoch bei all meinen individuellen Belangen weiterhelfen! Das Preis-Leistungs-Verhältnis der Webinare ist super, denn man erhält zusätzlich die Schulungsunterlagen, eine Teilnahmebescheinigung und die Aufzeichnung des LIVE-Webinars! Was mir auch noch gut gefällt, ist, dass man im Chat mit den anderen Webinar-Teilnehmern kommunizieren kann und so gleich erkennt, wo deren Hürden sind. Insgesamt eine sehr gelungene Alternative zu Präsenzveranstaltungen! Beim nächsten Thema bin ich bestimmt wieder dabei.“

Lukas Siebelt, Schatzmeister

Zielgruppe: Für wen ist das Webinar interessant?

Das Online-Seminar ist für Vereinsvorstände, Schatzmeister, Kassenwarte und alle weiteren Personen in verantwortlichen Positionen im Verein gleichermaßen geeignet – unabhängig von der Art des Vereins: vom Heimatverein über Sportvereine sowie Kunst- und Gesangsvereine bis hin zu Vereinen mit caritativer/sozialer Ausrichtung.

Hinweis: Sollte Ihnen als Abonnent von „Verein & Vorstand aktuell“, „Schatzmeister aktuell“, „Meine Vereinswelt“ und/oder des „Handbuchs für den VereinsVorsitzenden“ im Buchungsformular kein Vorteilspreis angezeigt werden, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice: Telefon 0228 9550 220, E-Mail webinar@vereinswelt.de. Er wird sich gerne darum kümmern, dass Ihnen der vergünstigte Preis berechnet wird.

Haben Sie Fragen?

Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice:

Ihr direkter Draht zum Webinar-Service – vor, während und nach der Veranstaltung:

Telefon: 0228 9550 220

E-Mail: webinar@vereinswelt.de

Datenschutzhinweis | AGB | Impressum | Kontakt

© stock.adobe.com - Igor Nikushin, foto_tech