Welcher eine Satz im Vereinsrecht DEFINITIV nicht gilt!

Günter Stein

Sehr geehrte Vereinsvorsitzende, sehr geehrter Vereinsvorsitzender,

ein bekannter Satz lautet: „Fehler darf man machen, aber jeden Fehler nur einmal!” Grundsätzlich ist das auch richtig. Denn aus Fehlern lernt man schließlich. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme – und die betrifft unmittelbar Sie als Vereinsvorstand:

Schon ein einziger Fehler kann

  • Ihren Verein die Gemeinnützigkeit kosten,
  • Abstimmungen unwirksam machen,
  • die Jahreshauptversammlung zu Fall bringen,
  • Sie in die persönliche Haftung treiben,
  • den ganzen Verein lähmen oder gar ruinieren.

Damit Ihnen all das nicht passiert, habe ich für Sie die gefährlichsten Klippen im Vereinsrecht zusammengestellt und ich verrate Ihnen, wie Sie sie als Vereinsvorsitzender souverän und rechtssicher umgehen.

Diese Informationen sind für Sie unentbehrlich, denn hier geht es um IHRE persönliche ABSICHERUNG!


Und ich verspreche Ihnen schon jetzt: Selbst die alten Hasen unter den Vereinsvorständen sind immer wieder verblüfft, wo überall im Vereinsrecht gefährliche Stolperfallen lauern. Mehr als einmal habe ich schon den Satz gehört: „Hätte ich das bloß früher gewusst ...”.

Doch es nützt nichts:

Nirgendwo sonst gilt der Satz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht” mehr als im Vereinsrecht. Das macht meine heutigen Informationen für Sie und Ihre Vorstandskolleginnen und -kollegen so wichtig.

„Kann ich mich denn vor Fehlern nicht schützen?”

Diese Frage ist mir schon unzählige Male von besorgten Vereinsvorsitzenden gestellt worden. Die beruhigende Antwort: Doch, das können Sie. Aber nur mit dem entsprechenden „Gewusst wie!”. Und genau dieses „Gewusst wie” liefere ich Ihnen heute.

Doch vielleicht fragen Sie sich in diesem Moment auch: „Wie erfahre ich denn als Vereinsvorsitzender, wenn es im Vereinsrecht wichtige Änderungen gibt und akuter Handlungsbedarf für uns besteht? Und vor allem: Wer sagt mir als Vereinsvorsitzendem, WAS genau zu tun ist?”

Die Lösung:

Ich, Günter Stein, verrate es Ihnen. Denn zusammen mit meinem Team aus renommierten und deutschlandweit bekannten Vereinsexpertinnen und -experten kann ich auch Ihnen mit dem „Handbuch für VereinsVorsitzende” jetzt zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Seite stehen.

Ich informiere Sie über alles, was im Vereinsrecht wichtig ist, und liefere Ihnen die Vorlagen, Muster, Checklisten und Handlungsanleitungen, mit denen die rechtssichere und fehlerfreie Umsetzung für Sie leicht wird.

Damit biete ich Ihnen gemeinsam mit unserem Expertenteam das, was für Ihre persönliche Absicherung als Vereinsvorsitzender am allerwichtigsten ist: Rechtssicherheit!

Mit besten Grßen
Unterschrift
Günter Stein

PS: Damit auch Sie als Vorstand das Standardwerk „Handbuch für VereinsVorsitzende” zur erfolgreichen Vereinsorganisation und zum rechtssicheren Handeln und Entscheiden einmal ganz in Ruhe kennenlernen, habe ich heute ein Geschenk für Sie: Ich lade Sie herzlich zu einem kostenlosen und risikofreien Kennenlern-Test ein und bedanke mich für Ihr Interesse mit drei sehr wichtigen Vereinsratgebern, die Sie als weitere GRATIS-Geschenke vollkommen kostenlos von mir erhalten.

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Vorsicht Haftung:
Diese Regelungen haben viele Vereinsvorstände überrascht – und sorgen nach wie vor für Unsicherheit

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Finanziellen Schaden vermeiden:
Spendenformulare rechtssicher ausfüllen
Hier ist die erste Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Sie und Ihren Verein sofort auf die sichere Seite bringt. Das Thema „Spendenhaftung” ist vom Tisch.

Vorstand

Bei der nächsten Satzungsänderung:
Fehlt dieser Satz in Ihrer Satzung, ist die Gemeinnützigkeit in Gefahr. Fast 90 % aller Satzungen, die älter als 3 Jahre sind, sind betroffen.

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WICHTIGE EMPFEHLUNG
Gehen Sie als Vorstand beim Thema „Entlastung” unbedingt auf Nummer sicher!

Handschellen

Nach einer wirksamen Entlastung brauchen Sie sich um das Thema „Haftung” nicht mehr zu kümmern!

Als Leser des „Handbuchs für VereinsVorsitzende” können Sie einen ganz besonderen Service nutzen: Im Rahmen der KOSTENLOSEN Redaktionssprechstunde können Sie direkt mit den Expertinnen und Experten hinter diesem Standardwerk für Deutschlands Vereinsvorsitzende über Ihre Fragen sprechen.

Eine der häufigsten Fragen in der Redaktionssprechstunde lautet: „Müssen wir als Vorstand eigentlich entlastet werden?” Die Antwort:

Eine gesetzliche Vorschrift zur Entlastung gibt es nicht! Wenn also Ihre Vereinssatzung nicht unbedingt die Entlastung vorsieht, könnten Sie sie getrost unter den Tisch fallen lassen.

WIRKLICH?

Für Sie als Vorstand ist es persönlich von enormem Vorteil, wenn Sie von der Mitgliederversammlung entlastet werden!

Warum?

Weil „Entlastung” bedeutet, dass Sie die Mitgliederversammlung von der Haftung freistellt.

Das heißt:

Über alles, was Sie im Rechenschaftsbericht genannt haben und was der Mitgliederversammlung bekannt ist, kann Sie dann der Verein nicht mehr persönlich in Haftung nehmen. Sie sind, sozusagen, von jedem Risiko befreit!

Genau das macht den Beitrag „Entlastung des Vorstands: Wie Sie in allen Fragen rund um die Entlastung des Vorstands korrekt vorgehen” im „Handbuch für VereinsVorsitzende” so wertvoll für Sie. Fordern Sie Ihr „Handbuch für VereinsVorsitzende” am besten jetzt gleich an!

Achtung:

Werfen Sie dann auch gleich einen Blick in den Beitrag „Entlastung des Vorstands”. Denn dort geht es um den häufigsten Abstimmungsfehler bei der Entlastung. Ich bin fast sicher, dass er in Ihrem Verein auch schon passiert ist!

Tipp:

Falls es einmal heftige Diskussionen um die Amtsführung eines Vorstandsmitglieds gibt, aber alle anderen außen vor sind, heißt das nicht, dass Sie selbst nicht entlastet werden können. Der Trick: „Teilentlastung” oder auch „Entlastung einzelner Vorstandsmitglieder” ist hier die Lösung. Wie es funktioniert: Der Beitrag „Entlastung” aus Ihrem „Handbuch für VereinsVorsitzende” zeigt es Ihnen und sorgt damit dafür, dass Sie als Vorstand beruhigter schlafen können.

Bei der Entlastung alles richtig machen

Vorsicht Irrtümer!

Irrtum:
Eine Versammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind.

Irrtum:
Die Mitglieder dürfen ihr Stimmrecht delegieren.

Irrtum:
Wenn Neuwahlen für den Vorstand anstehen, dürfen Beschlussfassungen zu anderen Tagesordnungspunkten erst nach der Wahl des neuen Vorstands getroffen werden.

Irrtum:
Ohne Kassenprüfer ist eine Entlastung des Vorstands nicht möglich.

Irrtum:
Das Protokoll einer Mitgliederversammlung ist nur dann gültig, wenn es auf der nächsten Mitgliederversammlung vorgelesen und genehmigt wird.

Irrtümer vermeiden – so geht's!

ÜBRIGENS:

Genau das ist das ganz Besondere am „Handbuch für VereinsVorsitzende”: Es bietet Ihnen Vereinspraxis pur. Es spricht in klaren Worten die Themen an, die Sie als Vereinsvorsitzenden bewegen, und liefert Ihnen die konkreten Antworten auf IHRE Fragen. Zum Vereinsrecht. Zum Vereinssteuerrecht. Zur Vereinsorganisation. Zur Gestaltung von Mitgliedsbeiträgen. Zur Gemeinnützigkeit. Und nicht zu vergessen ...

zum wahren Dreh- und Angelpunkt IHRES Vereinslebens: Ihrer Satzung. Doch genau beim Thema „Satzung” lauern aktuell drei Fallen, die Ihrem Verein sogar die Gemeinnützigkeit und damit Ihnen als Vorstand Kopf und Kragen kosten können, wie das „Handbuch für VereinsVorsitzende” berichtet. Darum geht es:

Welche dieser drei „tödlichen” Fallen lauern noch in Ihrer Satzung?

Die Satzung ist das „Grundgesetz” Ihres Vereins! An sie sind die Mitglieder gebunden und Sie als Vorstand erst recht. Und nicht zu vergessen: Will Ihr Verein gemeinnützig sein und es bleiben, kommt es entscheidend darauf an, was die Satzung in Bezug auf die Vereinszwecke regelt. Und hier lauert schon die erste Falle:

Stimmen Satzungszweck und tatsächliche Tätigkeit Ihres Vereins noch überein?

Viele Vereinssatzungen sind schon einige Jahre alt. Manche sogar sehr alt. Doch im Laufe der Zeit kann viel passieren! Neue Vereinsangebote sollen neue Mitglieder anlocken, andere, die jahrzehntelang fester Bestandteil des Vereinslebens waren, fallen weg.

Und plötzlich flattert Ihnen so ein Schreiben ins Haus:

„... haben wir bei der Überprüfung der Vereinsaktivitäten laut Homepage des Vereins und laut Ihrer letzten Steuererklärung festgestellt, dass die tatsächlichen Vereinsaktivitäten nicht mehr mit den in Ihrer Satzung genannten und als gemeinnützig anerkannten Zwecke übereinstimmen. Aus diesem Grund ist Ihnen die Gemeinnützigkeit zu versagen.”

Sie glauben, so einen Brief wird es für Ihren Verein nicht geben?
Das dachte sich auch der „Fußballverein”, der eine Tanzsportabteilung gründete. Fußball und Tanzsport, das sind vollkommen unterschiedliche Dinge. Und schon kann es passieren! Und glauben Sie nicht, dass Ihr Finanzamt nichts merkt!

Achtung Falle

Ein wichtiger Erlass des Bundesfinanzministeriums zwingt viele Vereine zum Handeln. Vorstände, die das übersehen, riskieren die Gemeinnützigkeit!

Alle 3 Jahre muss Ihr Verein eine Steuererklärung abgeben. Mit einer Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, mit Belegen, mit dem Rechenschaftsbericht, dem Kassenbericht. Und hier schaut der Fiskus mehr als genau. Werden dann noch auf der Homepage Ihres Vereins Aktivitäten angeboten und beworben, die nicht vom Satzungszweck gedeckt sind, dann wird es eng. Sehr eng!

Ab sofort: Satzungsfehler vermeiden

Oder denken Sie an diesen Fall:
Das Bundesfinanzministerium hat entschieden: JEDER gemeinnützige Verein in Deutschland muss eine GANZ BESTIMMTE Formulierung in der Satzung haben. Sie regelt, wohin das Vermögen des Vereins geht, wenn dieser einmal aufgelöst werden sollte.

Fast 90 % aller Satzungen, die älter als 2 Jahre sind, enthalten diesen wichtigen Satz noch nicht!

Fatal: Zwar hat das Finanzministerium entschieden: Dieser Satz muss nicht sofort in bestehende Vereinssatzungen eingebaut werden. ABER: Sobald eine Satzungsänderung durchgeführt wird, MUSS er in Ihre Vereinssatzung hinein!

FRAGE: Hat Ihr Verein in den letzten Jahren die Satzung einmal geändert?
Haben Sie dabei diesen einen Satz in Ihre Vereinssatzung aufgenommen?

 

 

Falls „Nein”, ist Gefahr in Verzug. Machen Sie dann unbedingt Folgendes:

Bestellen Sie noch heute das „Handbuch für VereinsVorsitzende”. Denn ich habe Ihnen eine Checkliste zusammengestellt, mit der Sie Ihre Satzung sofort prüfen können (Beitrag „Satzungscheck”).

Wichtig ist, dass Sie schnell handeln – und zwar BEVOR Ihr Finanzamt es tut!

Vorsicht: Auch hier lauert möglicherweise eine Falle in Ihrer Satzung:

Auch das kommt immer wieder vor:
Während der laufenden Amtszeit fällt ein Vorstandsmitglied aus. „Macht nichts”, denkt sich der Vorstand, „dann teilen wir uns die Aufgaben untereinander auf. Bis zur nächsten Mitgliederversammlung wird das schon noch gehen!”

Eine gute Idee. ABER: Wenn die Satzung nicht mitspielt und eine ganz bestimmte Regelung enthält, kann es passieren, dass Sie als Vorstand ohne Legitimierung handeln und für ALLE Geschäfte, die Sie in dieser Zeit machen, persönlich haften. Mit IHREM Geld!

Was den Unterschied macht?
Schauen Sie einfach mal in Ihrer Satzung nach? Steht dort zum Beispiel:

„Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister”? ODER STEHT DORT: „Der Vorstand besteht aus 3 Personen, dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister”?

Sie meinen, das macht keinen großen Unterschied? Oh doch! Der Unterschied ist gewaltig!

Im „Handbuch für VereinsVorsitzende” erfahren Sie im Beitrag „Satzungscheck” ganz genau, warum und wie Sie jetzt mit einer kleinen, unscheinbaren Satzungsänderung Ihrem Verein und Ihrem Vorstand für allezeit maximale Handlungssicherheit garantieren – ganz gleich, was auch passiert!

Vorsicht, Vorsicht, Vorsicht!

Bereits Ende 2013 ist etwas für Sie als Vorstand und für Ihren Verein sehr Wichtiges passiert! Das Bundesfinanzministerium hat NEUE Muster für Ihre Spendenbescheinigungen herausgebracht! Und es hat entschieden: KEIN Verein in Deutschland darf ab dem 1. Januar 2015 die alten Vorlagen mehr benutzen!

Die Crux:
Noch heute stehen viele Schatzmeister und Vereinsvorsitzende vor den Fragen:

  • „Wie fülle ich das nun gültige Formular für Sammelbescheinigungen richtig aus?”
  • „Wann darf ich auf den Formularen ankreuzen, ob es sich um Mitgliedsbeiträge handelt oder nicht?”
  • „Wie bescheinige ich es korrekt, wenn unser Verein Sachspenden von einem Unternehmen erhält?”

Hier sind wirklich gute Nachrichten für Sie!

Als Dankeschön für Ihre Testanforderung des „Handbuchs für VereinsVorsitzende” habe ich mir etwas ganz Besonderes für Sie ausgedacht! Als Erstes von insgesamt 3 Dankeschön-Geschenken erhalten Sie von mir den Vereins-Sonderreport „Rechtssichere Zuwendungsbestätigungen” GRATIS.

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Das „Handbuch für VereinsVorsitzende”: Selbst für alte Hasen eine Bereicherung!

„Ein Ratgeber, wie er besser nicht sein könnte!"

„Selbst ich als alter Hase im Vereinsgeschäft bin immer wieder froh und dankbar für die Tipps, Hinweise und Hilfestellungen aus dem ,Handbuch für VereinsVorsitzende‘. Gerade in den letzten Jahren hat sich rechtlich so vieles getan, dass es mir ohne diesen Ratgeber schwerfallen würde, a jour zu bleiben und Fehler zu vermeiden. Für mich ist das Handbuch unverzichtbar."

Hans Joachim Henrich, Bonn

Der Clou:
Dieser einzigartige Vereinsratgeber zeigt Ihnen anhand der aktuell gültigen Vorlagen Schritt für Schritt, wie Sie Spenden korrekt bescheinigen, und führt Sie sicher über alle Klippen. Zum Beispiel, wenn Ihr Verein Sachspenden erhält. Oder wenn jemand dem Verein Arbeitsleistungen spendet. Denn ACHTUNG: Hier lauert eine ganz gemeine Falle! Es gilt der Grundsatz: Eine Spendenbescheinigung gibt es nur für einen Vermögensabfluss! Ohne Vermögensabfluss keine Spendenbescheinigung!

Wichtig:
Können Sie also für eine erbrachte Arbeitsleistung keine Spendenbescheinigung ausstellen? Die Antwort: doch, aber nur, wenn Sie wissen, wie es geht. Sonst ist die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins in Gefahr und Sie als Vorstand geraten unmittelbar in die Spendenhaftung!

Deshalb:
Gehen Sie jetzt als Vorstand bei allen Ihren Entscheidungen auf Nummer sicher. Fordern Sie Ihr ganz persönliches GRATIS-Testexemplar des „Handbuchs für VereinsVorsitzende” an und entdecken Sie neben den bereits angesprochenen Themen:

Vorstandsamt:
Welche Befugnisse hat der Vorstand Ihres Vereins, und wo sind die Grenzen?

Persönliche Haftung:
Wann Sie als Vorstand für Fehler haften, und wie Sie Haftungsrisiken ausschalten

Rechenschaftsbericht:
Alles, was Sie beachten und bedenken sollten, um hieb- und stichfest Zeugnis abzulegen

Entlastung des Vorstands:
So gehen Sie in allen Fragen rund um die Entlastung des Vorstands korrekt vor

Mitgliederversammlung:
Wie Sie Ihre Mitgliederversammlung optimal vorbereiten und reibungslos durchführen

Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag:
So erkennen Sie die häufigsten Fehlerquellen und nutzen alle Möglichkeiten aus

Zuwendungsbestätigungen:
Wie Sie die Haftungsfallen des Spendenrechts sicher umgehen

Steuerrecht:
Wo der Fiskus bei Vereinen besonders genau hinschaut – die 7 wichtigsten Steuerfragen

Vereinsstrafen und Ausschluss von Mitgliedern:
Wie Sie sich bei diesen hochsensiblen Themen in Rechtssicherheit wiegen

Zeitgemäßer Aufnahmeantrag:
So nehmen Sie neue Mitglieder rechtssicher und datenschutzkonform in Ihren Verein auf

Aktive Jugendarbeit:
Wie Sie Jugendliche in 10 Schritten langfristig für das Vereinsleben begeistern

Öffentlichkeitsarbeit:
So bauen Sie eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit auf, um Ihren Verein noch besser zu präsentieren

Finanzplanung und Fördermittel:
Wie Sie neue Geldquellen zum Sprudeln bringen und Ihre Vereinsfinanzen auf sichere Beine stellen

Rechte und Pflichten der Mitglieder:
Musterformulierungen, mit denen Sie in Ihrer Satzung für klare Spielregeln sorgen

Sensible Mitgliederdaten:
Was es nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung alles zu beachten gilt

Fazit:

Das „Handbuch für VereinsVorsitzende” ist eine in dieser Form einmalige und stets rechtssichere Informations- und Beratungsquelle für Sie als Vereinsvorsitzenden. Fordern Sie es jetzt gleich mit einem Klick an. Einfacher geht es nicht. Testen Sie es 14 Tage lang vollkommen in Ruhe und freuen Sie sich über diese 3 wertvollen Vereinsratgeber, die Sie als Dankeschön für Ihre Testanforderung GRATIS als Sofort-Download bekommen und für immer behalten dürfen – ganz gleich wie Sie sich nach Ihrem 14-Tage-Test entscheiden:

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Dieser Ratgeber macht das rechtssichere Ausfüllen und Erteilen von Spenden­bescheinigungen nach den Vorgaben des Bundes­finanzministeriums einfach!

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„Neue Sponsoren zu finden, wird immer schwieriger?” Diesen Satz wird man in Ihrem Vorstand ab sofort nicht mehr hören, denn dieser Spezial-Ratgeber gibt Ihnen unzählige Ideen an die Hand, um Sponsoren für Ihren Verein zu begeistern. Praxisbewährt und direkt einsetzbar!

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