Diese und weitere Tipps finden Sie in dem exklusiven Ratgeber „7 schnelle und hoch lukrative Geldquellen für Ihren Förderverein“, den Sie sich hier sofort kostenlos downloaden können.
Ja, ich möchte diese 7 Geldquellen für meinen Förderverein zum Sprudeln bringen.
Liebe Fördervereinsvorsitzende,
lieber Fördervereinsvorsitzender,
was war 2020 doch für ein schwieriges Jahr für die Fördervereine!
Der Bedarf an Unterstützung war riesig. Doch die Chancen, Geld – zumal zusätzliches Geld – in die Fördervereinskassen zu bekommen, waren „dank“ zweier Lockdowns, anhaltender Versammlungsbeschränkungen, Kurzarbeit und Wirtschaftseinbruch so gering wie nie!
Weil es 2021 endlich wieder richtig losgeht, schreibe ich Ihnen heute. Denn aus aktuellem Anlass habe ich für Sie den exklusiven Ratgeber „7 schnelle und hoch lukrative Geldquellen für Ihren Förderverein“ zum kostenlosen Download bereitgestellt. Sie brauchen nur hier zu klicken, und schon kommt er gratis zu Ihnen.
Und mir als langjährigem Fördervereins-Experten können Sie es getrost glauben, wenn ich sage: Dieser Ratgeber „7 schnelle und hoch lukrative Geldquellen für Ihren Förderverein“ ist etwas ganz Besonderes:
Er verrät Ihnen anhand anschaulicher Praxisfälle klipp und klar, wie Sie mit einfachen, schnellen und vor allem nachweislich erfolgreichen Ansätzen rechtzeitig wieder genug Geld in die Kasse Ihres Fördervereins bekommen. Geld, mit dem Sie den von Ihrem Förderverein unterstützten Zweck 2021 so wirksam und nachhaltig unterstützen können, wie lange nicht mehr! Und das heißt:
All das macht den brandneuen Ratgeber „7 schnelle und hoch lukrative Geldquellen für Ihren Förderverein“ zu etwas wirklich Existenziellem für Sie und Ihren Verein. Gerade jetzt! Deshalb:
Klicken Sie jetzt hier und entdecken Sie in Ihrem GRATIS-Ratgeber „7 schnelle und hoch lukrative Geldquellen für Ihren Förderverein“:
PLUS:
PLUS:
Und wie versprochen:
Sie erhalten den exklusiven, brandneuen und nirgendwo sonst erhältlichen Ratgeber „7 schnelle und hoch lukrative Geldquellen für Ihren Förderverein“ absolut gratis. Er kommt bequem per Sofort-Download zu Ihnen. Sie brauchen nur noch hier zu klicken:
Ja, ich möchte diese 7 Geldquellen für meinen Förderverein erschließen.
Doch Halt!
Da wäre ja noch etwas!
Es ist ein Geschenk, das Sie als Vorstand eines Fördervereins ganz persönlich absichert. Das Ihnen einen zuverlässigen Schutz vor Haftung bietet. Und mit dem Sie sicherstellen, dass Sie mit wirklich allen heiklen rechtlichen und finanzamt-sensiblen Fragen rund um das Thema „Spenden für den Förderverein“ mit nahezu traumwandlerischer Sicherheit umgehen! Hier ist es:
Der Gratis-Spezialreport „Die wichtigsten Fragen rund um das Thema ‚Spenden‘ im Förderverein klipp und klar beantwortet“ lässt wirklich keine Ihrer Fragen offen! Und das ist auch gut so. Denn um es ganz klar zu sagen:
Das Thema ‚Spendenrecht‘ ist hochbrisant. Denn wenn Sie Zuwendungsbestätigungen fehlerhaft ausstellen, Spendengelder falsch verwenden oder unzulässige Gegenleistungen für eine Spende erbringen, drohen Ihrem Förderverein erhebliche Steuernachforderungen – und der Verlust der Gemeinnützigkeit!
All das können Sie zuverlässig verhindern:
1 Klick hier genügt. Denn dieser Klick bringt Ihnen
der Ihnen wirklich in allen entscheidenden Punkten Klarheit verschafft.
Auch dieser ganz besondere Spezialreport kommt bequem und kostenlos per Sofort-Download zu Ihnen. Einfacher und besser geht es nicht! Denn das heißt:
Wenn Sie 1-mal hier klicken, profitieren Sie und Ihr Förderverein gleich 2-mal!
Doch falls Sie sich jetzt gerade fragen:
„Warum bekomme ich diese beiden für mich und meinen Förderverein so wichtigen Ratgeber geschenkt? Hier die Antwort:
Und in dieser ganz besonderen Situation möchte ich Sie maximal unterstützen und effektiv begleiten – und das auf die denkbar bequemste und sicherste Art und Weise, die Sie sich nur denken können. Nämlich hiermit:
Es handelt sich um Ihre ganz persönliche Gratis-Ausgabe des vertraulichen Informationsdienstes für Vorsitzende von Fördervereinen: „Fördervereine erfolgreich führen – Ehrenamtliches Engagement stärken & finanzielle Sicherheit geben“. Ihre GRATIS-Ausgabe wartet nur darauf, von Ihnen jetzt mit 1 Klick hier kostenlos abgefordert zu werden!
Dieser Klick lohnt sich in jedem Fall für Sie! Denn dieser vertrauliche Informationsdienst speziell für Sie als Vorstand eines Fördervereins hat das Ziel, Sie zuverlässig, sicher und absolut unabhängig von den Interessen Dritter
Zum Beispiel:
Dass es zwischen dem Förderverein und der Organisation oder dem Verein, der durch den Förderverein unterstützt wird, gelegentlich Spannungen gibt, ist nicht ungewöhnlich. Wo gehobelt wird, da fallen nun mal Späne. Sicherlich … Aber:
Was, wenn der Geförderte plötzlich sagt: „Wir wollen keine Hilfe mehr von euch …“ – zum Beispiel um den Vorstand des Fördervereins unter Druck zu setzen, damit er nur noch das tut, was der Geförderte will.
Wäre es nicht schön, wenn Sie in einer solchen Situation sagen könnten: „Na gut, dann wenden wir uns eben den anderen zu, die den von uns geförderten Zweck noch ernsthaft und in unserem Sinne verfolgen“?
Sie glauben, das geht nicht? Doch, es geht! Dafür reicht eine ganz bestimmte Regelung in Ihrer Satzung. Eine, die Sie auch jetzt noch einführen können. Und schwupps, schon kann Sie niemand mehr unter Druck setzen oder gar damit drohen, dass Ihr Förderverein dann eben aufzulösen sei – etwas, das einem Fördervereinsvorstand gerade eben erst passiert ist.
Wie diese Satzungsregel aussieht, die Ihnen so viel Unabhängigkeit und Freiheit sichert?
Das verrate ich Ihnen in „Fördervereine erfolgreich führen – Ehrenamtliches Engagement stärken & finanzielle Sicherheit geben“!
Im Klartext:
Wenn Sie 1-mal hier klicken, profitieren Sie und Ihr Förderverein gleich 3-mal!
Oder denken Sie an diesen Fall:
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber für 2021 Fakten geschaffen. Sowohl die Ehrenamtspauschale wie auch der Übungsleiterfreibetrag werden angehoben. So erfreulich das auf den ersten Blick ist – auf den zweiten Blick bedeutet das womöglich höhere Kosten für Ihren Förderverein. Oder doch nicht?
In diesem Zusammenhang (aber auch im Zusammenhang mit den gesetzlichen Neuregelungen zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, dem Zweckbetrieb und zur elektronischen Spendenbescheinigung) haben mich in den letzten Tagen unzählige Fragen erreicht. Fragen, die ich Ihnen in „Fördervereine erfolgreich führen – Ehrenamtliches Engagement stärken & finanzielle Sicherheit geben“ umgehend beantworte.
Zum Beispiel hat eine Leserin von „Fördervereine erfolgreich führen – Ehrenamtliches Engagement stärken & finanzielle Sicherheit geben“ die Gefahr, die mit der Erhöhung der Beträge verbunden ist, auf den Punkt gebracht. Sie schrieb: „Der geschäftsführende Vorstand unseres Fördervereins wird für seine Arbeit in Höhe der Ehrenamtspauschale entlohnt. Nun meinte ein Kollege, dass wir die jetzt erlaubte Anhebung von 720 auf 840 Euro keinesfalls mitmachen sollten, weil dann unser Haftungsrisiko als Vorstand enorm steigt. Stimmt das wirklich?“
Ob Sie es glauben, oder nicht:
Denn es stimmt! Es besteht ein neues Haftungsrisiko. Und das hat folgenden Grund:
§ 31 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt, dass der Verein für Schäden haftet, die Dritten aus dem Handeln des Vorstands beziehungsweise eines einzelnen Vorstandsmitglieds entstehen.
Doch da wäre auch noch § 31a BGB. Und der hat es in sich:
Denn nur solange Sie als Vorstand nicht mehr als 720 Euro pro Jahr erhalten, haftet der Verein für Schäden aus Ihrem Handeln, sofern diese nicht aufgrund grober Fahrlässigkeit oder aus Vorsatz entstanden sind.
In § 31a BGB steht also wörtlich: „720 Euro“. Und das beutet:
Wenn Sie jetzt im Zuge der neuen Ehrenamtspauschale mehr als 720 Euro erhalten, haften Sie IMMER!
Und genau deshalb ist es wichtig, dass Sie den folgenden Tipp aus dem vertraulichen Informationsdienst „Fördervereine erfolgreich führen – Ehrenamtliches Engagement stärken & finanzielle Sicherheit geben“ kennen!
Und so lautet mein Tipp für Sie:
Bevor Sie die Zahlungen an sich und Ihre Vorstandskolleginnen und -kollegen gemäß der neuen Ehrenamtspauschale nach oben anheben, passen Sie unbedingt die Satzung Ihres Fördervereins an, um Ihren Haftungsschutz zu behalten! Das geht mit folgender Satzungsregelung …
Formulierungsbeispiel: Alle für den Verein Tätigen sowie alle Organ- oder Amtsträger haften für Schäden gegenüber Dritten und gegenüber dem Verein, die sie in Erfüllung ihrer Tätigkeit verursachen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gilt auch, soweit sie für ihre Tätigkeit Vergütungen erhalten.
Sie sehen:
Mit dem „Gewusst wie!“ geht es. Und genau dieses „Gewusst wie!“ liefere ich Ihnen mit Ihrer GRATIS-Testausgabe meines Informationsdienstes „Fördervereine erfolgreich führen – Ehrenamtliches Engagement stärken & finanzielle Sicherheit geben“ frei Haus. Sie brauchen nur hier zu klicken!
Doch es kommt noch besser:
Das Leben als Vorstand kann manchmal ganz schön einsam sein. Vor allem dann, wenn Ihnen eine dringende Frage unter den Nägeln brennt und das Internet mal wieder nur die widersprüchlichsten Antworten liefert …
Auch das ist ab sofort anders!
Auf Seite 1 Ihrer Gratis-Ausgabe von „Fördervereine erfolgreich führen – Ehrenamtliches Engagement stärken & finanzielle Sicherheit geben“ finden Sie die Telefonnummer der Redaktions-Hotline, unter der Sie mich jeden Mittwoch persönlich erreichen – plus: die E-Mail-Adresse der 24-Stunden-Hotline für Ihre ganz individuellen Fragen als Vorstand eines Fördervereins!
Dieser Service ist GRATIS – und wirkt wie ein Sicherheitsnetz für Sie und Ihren Verein!
Zum Beispiel auch in diesem Fall:
Ein treuer Leser von „Fördervereine erfolgreich führen – Ehrenamtliches Engagement stärken & finanzielle Sicherheit geben“ hat mir folgende Frage geschickt:
„Wir unterstützen Tierschutzorganisationen in unserem Bundesland. Nun ist ein sehr engagierter, nicht gemeinnütziger Verein in eine finanzielle Schieflage geraten. Dieser Verein kümmert sich vornehmlich um das Tierwohl in großen landwirtschaftlichen Betrieben. Als gemeinnütziger Förderverein würden wir diesen Verein gerne unterstützen. Geht das?“
Die Antwort:
Wenn Ihr Förderverein als gemeinnützig anerkannt ist, muss er sich bei der Mittelzuwendung an strenge Regeln halten. Das heißt vor allem: Sie müssen sich im Vorfeld immer davon überzeugen, dass der von Ihnen zu bedenkende Verein bzw. die zu bedenkende Organisation ebenfalls den Status „gemeinnützig“ hat. Nur dann ist eine Mittelzuwendung möglich. Sonst riskieren Sie, dass Ihrem Förderverein die Gemeinnützigkeit aberkannt wird.
Eine mögliche Lösung:
Stellen Sie dem Verein ein Darlehen zur Verfügung – mit üblicher Verzinsung, die sich am untersten Ende bewegen darf. Es reicht, wenn Sie hierfür die Ergebnisse einer Zinsrecherche aus dem Internet dokumentieren. Die Darlehensvereinbarung muss aber „üblich“ sein. Sie müssen also einen Kreditvertrag abschließen, Laufzeiten etc. vereinbaren. Auch eine Sicherheit sollte vereinbart werden, damit der Verein im Fall der Fälle nicht leer ausgeht – das könnte nämlich ebenfalls die Gemeinnützigkeit kosten.
Übrigens: Den Musterdarlehensvertrag hat die Leserin natürlich gleich zusammen mit meiner Antwort bekommen!
Und genau diesen Service können auch Sie erwarten, wenn Sie jetzt Ihre Gratis-Ausgabe von „Fördervereine erfolgreich führen – Ehrenamtliches Engagement stärken & finanzielle Sicherheit geben“ anfordern – und damit all das, was ich Ihnen hier verspreche, selbst kritisch auf die Probe stellen. Und ich versichere Ihnen:
In „Fördervereine erfolgreich führen – Ehrenamtliches Engagement stärken & finanzielle Sicherheit geben“ geht es wirklich nur um die Themen, die für Sie als Vorstand eines Fördervereins wichtig sind! Also zum Beispiel um:
Doch warum noch lange darüber reden?
und
warten nur darauf, von Ihnen abgerufen zu werden.
Ich freue mich schon auf Ihr Feedback – und vor allem darauf, wie viele Aha-Erlebnisse Sie mit diesen 3 exklusiven Ratgebern haben werden. Klicken Sie jetzt hier – denn 2021 starten Deutschlands Fördervereine wieder durch. Tun Sie es mit Ihrem Förderverein auch!
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Günter Stein
Vereinsexperte und Chefredakteur von
„Fördervereine erfolgreich führen – Ehrenamtliches Engagement stärken & finanzielle Sicherheit geben“
Wenn Sie 1-mal hier klicken, profitieren Sie und Ihr Förderverein auf ganzer Linie!
PS:
Dieses Urteil müssen Sie als Vorstand eines Fördervereins unbedingt kennen!
Viele Fördervereine haben ihre Mitgliederversammlungen 2020 kurzerhand auf 2021 verschoben. Denn niemand will, dass sich die Mitglieder bei einer Versammlung der Gefahr aussetzen, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren. Und nicht für jeden Verein ist eine (jetzt erlaubte) Videokonferenz machbar.
Und da Ende Oktober 2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurde, ist eigentlich alles in trockenen Tüchern. Zum Beispiel: Finden keine Neuwahlen statt, läuft Ihre Amtszeit als Vorstand ebenfalls „automatisch“ bis zum 31.12.2021 weiter.
Doch jetzt der Hammer! Das Oberlandesgericht München hat entschieden: Die Einschränkungen für Präsenzveranstaltungen wegen der COVID-19-Pandemie sind kein Grund, die Einberufung der Versammlung zu verweigern (Urteil vom 23.11.2020, Az. 31 Wx 405/20). Und das heißt …
… es ist nun noch wichtiger, dass Sie jetzt hier klicken. Denn dieses Urteil ist brisant.
Doch auch hier gibt es eine Lösung. In „Fördervereine erfolgreich führen – Ehrenamtliches Engagement stärken & finanzielle Sicherheit geben“ erfahren Sie ganz genau welche!
Datenschutzhinweis | AGB | Impressum | Kontakt | VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
© oz, guukaa, Worawut, Coloures-Pic - stock.adobe.com