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Datenschutz im Verein
Geprüft nach neusten DSGVO-Standards

So handeln Sie rechtssicher und machen sich als Vereinsvorstand unangreifbar

  • Verarbeitung persönlicher Daten umfassend schützen
  • Datengeheimnis mit einer Verpflichtungserklärung wahren
  • Vereinsmitglieder rechtssicher über die Speicherung Ihrer Daten informieren
  • Schriftliche Auskünfte zum Datenschutz richtig erteilen
  • EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Ihrer Vereinsarbeit berücksichtigen

Datenschutz im Verein

Liebe Vereinsvorsitzende, lieber Vereinsvorsitzender,

in modern geführten Vereinen ist es heute selbstverständlich, die Mitgliederverwaltung mit dem Computer zu erledigen. Dabei werden vielfältige Daten der Mitglieder gespeichert und verarbeitet. Ihnen als Vereinsvorstand vertrauen die Mitglieder personenbezogene Daten an wie sonst allenfalls einem Arbeitgeber. Schon allein deshalb sollte der Datenschutz auch in Ihrem Verein großgeschrieben werden.

Günter Stein

Günter Stein
Vereins­experte

Vor allem die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zeigt sehr deutlich, wie wichtig das Thema Datenschutz auch für Ihre Vereinsarbeit ist. Durch die DSGVO ergeben sich in Ihrem Vereinsalltag viele neue ungeahnte Herausforderungen und das Laienwissen von gestern riskiert heute schon hohe Bußgeldzahlungen für Ihren Verein.

Ein Beispiel: Die Erstellung Ihrer Vereins-Homepage. Ob Sie nun Ihren Mitgliedern auf der Internetseite die zuständigen Ansprechpartner im Vorstand nennen oder mit den Erfolgen Ihrer besten Mitglieder werben: Sie verwenden dazu zwangsläufig personenbezogene Daten. Und damit findet auch das aktualisierte Bundesdatenschutzgesetz Anwendung. Bereits hier lauern die größten Datenschutz-Fallen für Sie als Vorstand.

Auch Ihre Vereinsmitglieder wollen und müssen informiert sein. Aufgrund der Datenschutz-Skandale in jüngster Zeit sind viele Mitglieder für das Thema Datenschutz sensibilisiert und wollen wissen, ob ihre persönlichen Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben geschützt werden.

Heikle Fragen gilt es zu klären, bei denen Sie als Vorstand gefordert sind: Wie sichern Sie sich ab, wenn Sie Daten veröffentlichen wollen? Welche Daten dürfen Sie keinesfalls an Dritte weitergeben? Dürfen Sie eine Mitgliederliste im Verein verteilen? Nur wenn Sie umfassend informiert sind, können Sie richtig und rechtssicher handeln.

Genau deshalb habe ich gemeinsam mit unseren Datenschutzexperten den Vereinsratgeber „Datenschutz im Verein” für Sie erstellt. Sie finden darin alle wesentlichen Hinweise, Tipps und Checklisten sowie juristisch geprüfte Musterformulierungen, mit denen Sie sich beim Thema Datenschutz als Vereinsvorstand ganz einfach unangreifbar machen.

Mit besten Grüßen

Unterschrift

Günter Stein, Vereinsexperte

PS: Viele Vorstände wissen gar nicht, in welche Datenschutz-Fallen Sie laufen können. Der Vereinsratgeber „Datenschutz im Verein” zeigt Ihnen auf 36 Seiten wie Sie als Vereinsvorsitzender

  • die Verarbeitung persönlicher Daten umfassend schützen
  • das Datengeheimnis mit einer Verpflichtungserklärung wahren
  • Ihre Mitglieder rechtssicher über die Speicherung Ihrer Daten informieren
  • Schriftliche Auskünfte zum Datenschutz richtig erteilen
  • die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Ihrer Vereinsarbeit berücksichtigen

Mein Tipp: Sichern Sie sich ab! Mit diesem Vereinsratgeber sind Sie juristisch auf der sicheren Seite.

Zum Beispiel:

  • Wissen Sie, welche Daten Ihrer Mitglieder Sie keinesfalls an Dritte weitergeben dürfen?
  • Wie sollten Sie sich absichern, wenn Sie Daten veröffentlichen wollen?
  • Wann Sie einen Datenschutzbeauftragten bestimmen müssen
  • Kennen Sie die größten Datenschutz-Fallen in Vereinen?

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