... tickt auch in Ihrer Vereinssatzung eine Zeitbombe,
die zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen kann?
Günter Stein
Chefredakteur
Liebe Vorstandskollegin,
lieber Vorstandskollege,
der Satz mit der tickenden Zeitbombe stammt nicht von mir. Er stammt von
einem Mitarbeiter des Finanzministeriums, mit dem ich mich kürzlich über das
Thema Vereinsrecht unterhalten habe.
In vielen Vereinen wird die Ehrenamtspauschale gezahlt, ohne
dass es eine Satzungsgrundlage dafür gibt. Zwar hat das
Finanzministerium (BMF) mehrfach Übergangsfristen zur Satzungsänderung eingeräumt - aber
die allerletzte Frist ist am 31.12.2010 ausgelaufen. Folge: Vereine, die jetzt
noch die Ehrenamtspauschale nutzen, ohne die Satzung angepasst zu haben,
verlieren unweigerlich die Gemeinnützigkeit, sobald das dem zuständigen
Finanzamt auffällt.
Der Bundesfinanzhof hat
entschieden, dass Vereine ihr Umsatzsteuerprivileg verlieren, wenn sie
in ihrer Satzung nicht eindeutig geregelt haben, an welche gemeinnützige
Organisation oder öffentliche Stelle das Vereinsvermögen im Falle der
Vereinsauflösung oder Vereinsliquidation zu fallen hat. Das heißt: Wenn
die „Vermögensbindungsklausel“ in Ihrer Satzung nicht genau der Vorgabe
der Mustersteuersatzung des Bundesfinanzministeriums entspricht,
besteht
höchste Gefahr für die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins (Urteil vom
23.07.2009, Az. V R 20/08).
Städte und Kommunen streichen derzeit
die Zuschüsse an Vereine zusammen wie selten zuvor - gleichzeitig
steigen Mieten und Nutzungsgebühren. Zahlreiche Vereine können dem
daraus resultierenden Finanzengpass nur begegnen, indem Sie die
Mitgliedsbeiträge erhöhen und/oder Umlagen erheben. Der Haken an der
Sache: Umlagen kann der Verein nicht „mal eben so“ erheben.
Dazu bedarf
es einer Satzungsgrundlage - die in vielen Vereinssatzungen fehlt.
Die Lösung:
Stellen Sie jetzt Ihre Vereinssatzung
im wahrsten Sinne des Wortes auf den Prüfstand. Beseitigen Sie die
Schwachstellen und machen Sie das „Grundgesetz“
Ihres Vereins rechtssicher und zukunftsfest.
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„Praxislexikon Vereinssatzung“ unterstützt Sie dabei - in einer
praxisgerechten Form, die es so noch nie gegeben hat:
Anhand der 155
häufigsten Fragen führt es Sie Schritt für Schritt zur perfekten Satzung.
Und durch den alphabetischen Aufbau dient es gleichzeitig als
Nachschlagewerk, das Sie bei keiner Frage zur Satzung im Stich lässt.
Sie und Ihre Vorstandskollegen gewinnen so mehr Rechtssicherheit - und
können dadurch auch Fragen aus dem Kreis der Mitglieder noch kompetenter
beantworten.
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Das „Praxislexikon
Vereinssatzung“ liefert Ihnen auf 130 Seiten alle wichtigen Tipps und
rechtssichere Formulierungshilfen zu den 155 häufigsten Satzungsfragen aus
dem Vereinsalltag. Zum
Beispiel:
Aufnahme in den Verein: Kann jemand gegen den Willen des Vorstands Vereinsmitglied werden?
Dürfen Sie die Aufnahme in den Verein davon abhängig machen, dass eine Einzugsermächtigung erteilt wird?
Wie hoch darf die Aufnahmegebühr sein?
Darf für die Austrittserklärung die Schriftform
vorgeschrieben werden?
Wie muss die Regelung zur Vermögensbindung in der
Satzung formuliert sein?
Dürfen per Satzung Mitglieder vom Stimmrecht
ausgeschlossen werden, wenn sie mit ihren Beitragszahlungen im
Rückstand sind?
Müssen Ehrungen tatsächlich in der Satzung geregelt
werden?
Dürfen Mitglieder zu aktiver Mitarbeit verpflichtet
werden?
In welchen Fällen muss eine außerordentliche
Mitgliederversammlung einberufen werden?
Wer darf einen Antrag auf Satzungsänderung stellen?
Wie konkret muss eine Regelung über die mögliche Erhebung
einer Umlage formuliert werden?
Müssen Vereinsordnungen in der Satzung geregelt
sein?
Gegen wen können Vereinsstrafen verhängt werden?
Welches Fehlverhalten darf geahndet werden?
Darf der Vorstand aus einer einzigen Person
bestehen?
Dürfen zwei Vorstandsämter von einer einzigen
Person bekleidet werden?