Wir feiern Jubiläum
und Sie bekommen die Geschenke!

15 Jahre „Verein & Vorstand aktuell“

 

            

 

Rechtssicherheit in allen Fragen der erfolgreichen Vereinsführung – und das seit 15 Jahren!


  • Praktische Arbeitshilfen
  • juristisch geprüfte Musterformulierungen und Satzungstexte
  • hilfreiche Checklisten
  • sofort umsetzbare Schritt-für Schritt-Anleitungen
  • kostenlose Expertenberatung in individuellen Vereinsfragen

Überzeugen Sie sich selbst von 15 Jahren geballtem Vereinswissen!

 

Liebe Vereinsvorsitzende, lieber Vereinsvorsitzender,

was haben Sie vor 15 Jahren gemacht?

Sie wundern sich über diese Frage? Ich verrate Ihnen, was es damit auf sich hat. Und warum meine Antwort auf diese Frage Ihnen und Ihrem Verein heute einen im wahrsten Sinne des Wortes geldwerten Vorteil bringt!

Das wiederum hat mit einem ganz besonderen Jubiläum zu tun …

Es begann im Januar 2004. Gerade eben erst hatte die Finanzverwaltung entschieden:

  • Wenn Vereine neue Mitglieder werben, gibt es dafür keine starre Budgetobergrenze mehr, deren Überschreiten zum Entzug der Gemeinnützigkeit führt.

Doch während sich viele Vereinsvorstände aufgrund der Medienberichte schon über diesen Finanzamtserlass freuten, entdeckte ich im Text des Finanzministeriums den Haken, denn:

  • Ab sofort musste der Betrag, den Ihr Verein für Mitgliederwerbung einsetzen darf, „im Einzelfall angemessen“ sein!

Nur: Was heißt „im Einzelfall angemessen“ genau?

Ab wann unterstellt der Fiskus dann doch einen Verstoß gegen das Gemeinnützigkeitsrecht, wenn Sie für Ihren Verein werben?

Das war (und ist es übrigens auch heute noch!) ungemein brisant.

Seit  2004 sind das deutsche Vereinsrecht und das komplizierte Vereinssteuerrecht kein Buch mit 7 Siegeln mehr.

Denn wenn Ihr Finanzamt der Meinung ist: „Die stecken zu viel Geld in die Werbung und zu wenig in die Zweckerfüllung“, flattert Ihnen plötzlich ein Schreiben ins Haus. Und es enthält den wirklich unschönen Satz „… wird Ihrem Verein per sofort die Gemeinnützigkeit entzogen!“.

Dann gab es Anfang 2004 plötzlich auch noch einen bundesweiten Streit um die Frage, wie hoch die Vorstandstätigkeit von Vereinsvorsitzenden vergütet werden darf.

Grund war ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das in der Praxis höchst unterschiedlich ausgelegt wurde …

Und dann passierte wirklich etwas!

Als Vereinsexperte merkte ich: Wenn die rechtlichen und steuerlichen Entwicklungen so weitergehen, läuft so mancher Vorstand – möglicherweise ohne es selbst zu ahnen – auf eine Katastrophe zu.

Nur – wer sagt es ihm? Und vor allem:

Wer sagt Ihnen als Vorsitzendem ganz konkret: „Achtung! Da gibt es jetzt dieses neue Urteil. Wichtig ist, dass Sie als Vorstand jetzt dieses und jenes machen, um sich vor Haftungsfallen und -gefahren zu schützen?“

Genau diesen „Jemand“, der mit Ihnen als Vereinsvorsitzendem kurz und bündig sowie auf verständliche Art und Weise „Klartext“ spricht, den gab es damals einfach nicht.

So entstand schließlich die Idee zu „Verein & Vorstand aktuell“: Deutschlands kompakter, verständlicher und stets handlungsorientierter Informationsdienst für Vereinsvorsitzende, denen es am Herzen liegt, rund um die wichtigen Vereinsfragen IMMER rechtssicher, abgesichert und kompetent zu handeln und zu entscheiden.

15 Jahre ist das jetzt her. Und seitdem hat sich eine ganze Menge getan:


  • Unzählige Urteile wurden seitdem gefällt. Urteile, die Sie und Ihren Verein unmittelbar betreffen.
  • Neue Spendenformulare wurden eingeführt.
  • Das Gemeinnützigkeitsrecht wurde erweitert.
  • Das Ehrenamtsstärkungsgesetz trat in Kraft.
  • Eine neue Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch wurde eingeführt, die besagt, dass Sie als Vorstand immer haften, wenn Sie nur einen Cent mehr als 720 € von Ihrem Verein erhalten.
  • Datenschutz-Grundverordnung
  • SEPA-Verfahren
  • Weitreichende Änderungen seit dem 1.1.2020 beim Anwendungserlass zur Abgabenordnung in den für die Besteuerung Ihres Vereins maßgeblichen Punkten
  • Das Kammergericht Berlin hat gerade erst die Anforderungen zum Aussprechen von Vereinsstrafen erheblich verschärft.
  • Und die Träger der Sozialversicherungen machen inzwischen regelrecht Jagd auf angeblich scheinselbstständige Übungsleiter, um schnell viel Geld in die Kasse zu bekommen – vor allem in Form hoher Nachzahlungen, die betroffene Vereine zielsicher an den Rand des Ruins bringen können.


Aber auch in den Vereinen hat sich in den vergangenen 15 Jahren eine Menge getan. Denken Sie nur mal an die Vereinsangebote und Mitglieder im Jahr 2004 zurück. Ich wage zu behaupten:

Mit vielen der Angebote von „damals“ würden Sie heute niemanden mehr hinter dem Ofen hervorlocken.

    • Und dann geht auch noch der Wandel bei der Mitgliedertreue und der Mitgliederwerbung weiter. In vielen Vereinen sind Mitglieder ein sehr anspruchsvolles, aber auch ein sehr flüchtiges Gut geworden. Und neue Mitglieder gewinnen: Mit Flyern und Infoständen ist es längt nicht mehr getan! Heute werden sogar die Älteren über soziale Netzwerke, Internet & Co. erreicht.

Warum ich Ihnen all das erzähle?

Weil ich mit „Verein & Vorstand aktuell“ in diesem Jahr Jubiläum feiere – und Sie auf ganz besondere Weise daran teilhaben lassen möchte.

Seit genau 15 Jahren begleite und berate ich als Chefredakteur des Informationsdienstes „Verein & Vorstand aktuell“ Vereinsvorsitzende zu all den entscheidenden Urteilen, Gesetzen, rechtlichen und steuerlichen Entwicklungen, die auch Sie und Ihren Verein unmittelbar betreffen. Mein Ziel:

Sie in kompakter, verständlicher, leicht zu lesender Form auf dem Laufenden zu halten über wirklich alle entscheidenden Dinge „da draußen“ – damit Sie sich voll und ganz auf das konzentrieren können, was Ihnen mit Blick auf Ihren Verein am wichtigsten ist:

erfolgreiche und zukunftsorientierte Vereinsarbeit.

Und als Dankeschön für 15 Jahre „Verein & Vorstand aktuell“ habe ich mir ein Geschenk,
ach was, 3 Geschenke ausgedacht, die ich Ihnen heute mache!

1. GRATIS für Sie: Der exklusive Vereinsratgeber
„Die 3 bahnbrechenden Urteile, … die wirklich JEDER Vereinsvorsitzende kennen muss, um sich und seinen Verein vor den 3 damit verbundenen Haftungsfallen SICHER zu schützen“

Dieser Ratgeber ist ein echtes Muss!
Denn es geht um …

a) Vereinsstrafen und was jetzt niemals mehr in Ihrer Satzung stehen darf, falls Sie nicht riskieren möchten, dass wirklich alle Vereinsstrafen, die Sie jemals ausgesprochen haben oder aussprechen werden, völlig wirkungslos sind

b) Vorstandswahlen und das knallharte Urteil aus Berlin, das Ihre Wahl gefährdet, wenn Sie auf eine ganz bestimmte Sache nicht achten – egal, was in Ihrer Satzung steht

c) Minderheitenbegehren durch Mitglieder: Wo Gerichte jetzt definitiv einen Schlussstrich ziehen!

Kurz zur Erinnerung:

§ 37 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt: Wenn mindestens 10 % der Mitglieder es fordern, müssen Sie als Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Und zwar zu genau den Themen, die die Mitglieder verlangen!

  • Nun haben Sie zwar die Möglichkeit, diese 10-%-Grenze heraufzusetzen. Aber: Ab einer bestimmten Höchstmarke ist definitiv Schluss, sagt das Oberlandesgericht Celle. Überschreiten Sie diese Grenze also niemals!

Und:

Ein ganz neuer Hammer ist mit der Datenschutz-Grundverordnung dazugekommen. Denn auch bei Minderheitenbegehren spielt der Datenschutz bekanntlich eine gewaltige Rolle.

Stellen Sie sich nur mal diese Situation vor:

  • Sie möchten als Vorstand die Beiträge anpassen. Laut Satzung haben Sie das Recht dazu. Doch dann flattert Ihnen überraschend Post ins Haus. Ein Mitglied schreibt:

„Es ist den Mitgliedern meiner Auffassung nach in keiner Weise zumutbar, eine Erhöhung der Beiträge tragen zu müssen. Deshalb fordere ich den Vorstand hiermit auf, mir die vollständige Mitgliederliste mit den Namen, Anschriften und sämtlichen Kontaktdaten aller Mitglieder auszuhändigen, damit ich ein Minderheitenbegehren nach § 37 BGB in Gang setzen kann. Ziel: den Vorstand zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zu zwingen, auf der die geplante Beitragserhöhung per Mehrheitsbeschluss gekippt bzw. dem Vorstand untersagt wird, eine solche Beitragserhöhung zu beschließen und den Mitgliedern aufzuerlegen!“


Was meinen Sie?

a) Kann allein schon dieses Thema ein Mitglied dazu berechtigen, ein solches Minderheitenbegehren in Kraft zu setzen? Schließlich geht es hier um ein verbrieftes Vorstandsrecht!

b) Wenn ja: Kann das Mitglied wirklich verlangen, dass Sie ihm die Mitgliederliste mit all den geforderten Informationen persönlich in die Hand drücken müssen? Und:

c) Was passiert eigentlich, wenn Sie die Aufforderung dieses einzelnen Mitglieds, das offensichtlich Unfrieden in den Verein bringen will, einfach ignorieren? Kann Ihnen hier mit Blick auf mögliche Haftungsfallen, ja sogar mit Blick auf eventuelle Regressansprüche, irgendetwas passieren?

Die gute Nachricht:
Alle diese Urteile und vor allem glasklare Handlungsempfehlungen hierzu finden Sie in meinem Jubiläumsgeschenk für Sie:

 

Sie sehen:

  • Die Rechtsprechung rund um Vereine ist ständig und vor allem be-ständig im Wandel.

Doch Leser meines Vereins-Informationsdienstes „Verein & Vorstand aktuell“ wissen auch:

„Egal, was auch passiert: Wir werden zeitnah, kompakt und stets handlungsorientiert informiert und auf dem Laufenden gehalten. Denn „Verein & Vorstand aktuell“ hält uns den Rücken frei!“

Zum Beispiel …

  • Eine Änderung beim Anwendungserlass zur Abgabenverordnung macht eine Satzungsänderung erforderlich:
  • „Verein & Vorstand aktuell“ sagt Ihnen klipp und klar, wie diese neue Satzungsregelung bei Ihnen aussehen kann – und wie Sie die Änderung möglichst „geräuschlos“ und kostengünstig beschließen.
  • Eine neue Vorschrift, wie zuletzt die Datenschutz-Grundverordnung, erfordert, dass Satzung, Aufnahmeanträge, Webseite des Vereins, ja sogar die Protokolle des Vereins angepasst werden:
  • Während andere Vereinsvorsitzende noch grübeln, wie all diese Änderungen und Anpassungen aussehen sollen, haben Sie als Leser von „Verein & Vorstand aktuell“ diese Vorlagen und neuen Muster, geprüft und rechtssicher, schon bei der Hand.
  • Mit „Verein & Vorstand aktuell“ wissen Sie sofort, was, wie, wann zu tun ist, damit Sie als Vorstand, und damit auch Ihr Verein, weiterhin immer auf der sicheren Seite sind!
  • Eine wichtige steuerliche Neuregelung zum Übungsleiterfreibetrag oder zur Ehrenamtspauschale (wie zuletzt zum 1.1.2020!) wirkt unmittelbar auf alle Vereinbarungen, die Sie im Verein mit Übungsleitern oder Ehrenamtlern getroffen haben:
  • Kein Problem! Während viele andere Vorstände von diesen Neuregelungen gar nichts mitbekommen und dafür irgendwann ein böses Erwachen riskieren (spätestens bei Abgabe der nächsten Vereinssteuererklärung oder bei einer Betriebsprüfung im Verein) können Sie sich als Leser von „Verein & Vorstand aktuell“ ganz gemütlich und entspannt zurücklehnen.

    Denn mit „Verein & Vorstand aktuell“ sind Sie stets zuverlässig über all das frühzeitig und handlungsorientiert im Klartext informiert.

    Das war schon vor 15 Jahren so – und das hat sich bis heute nicht geändert!

Und genau hier kommt mein 2. GESCHENK für Sie ins Spiel!

Um Ihnen (natürlich kostenlos) zu beweisen, was „Verein & Vorstand aktuell“ auch 2020 wieder an

  • Sicherheit,
  • klarer Information,  
  • Wissensvorsprung und
  • Warnungen vor möglichen persönlichen Haftungsgefahren

bietet, erhalten Sie von mir zusätzlich zu Ihrem Jubiläums-GRATIS-Geschenk, dem Ratgeber „Die 3 bahnbrechenden Urteile, … die wirklich JEDER Vereinsvorsitzende kennen muss, um sich und seinen Verein vor den 3 damit verbundenen Haftungsfallen SICHER zu schützen“, auch noch die aktuelle Ausgabe von „Verein & Vorstand aktuell“ – ebenfalls GRATIS!

Klicken Sie jetzt hier und entdecken Sie
in Ihrer Jubiläums-GRATIS-Ausgabe:

So wird eine Satzungsänderung nicht zur teuersten Gemeinnützigkeitsfalle überhaupt:

  • Einen Verein aus Berlin hat es erwischt. Die Gemeinnützigkeit ist weg. Der Vorstand hat bei einer Satzungsänderung schlichtweg nicht aufgepasst. Doch dann hat er einen weiteren, entscheidenden Fehler gemacht! … Welcher Fehler das ist … wie Sie ihn vermeiden – und warum ein neues Urteil des Kammergerichts Berlin eine ganz entscheidende Rolle spielt: mit 1 Klick hier erfahren Sie es!

Wenn Ihr Verein mit einem anderen Verein verschmelzen oder fusionieren will …

  • … kommt ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ins Spiel. Denn immer häufiger verweigern Amtsgerichte die Eintragung des Zusammengehens zweier Vereine. Doch mit diesem Urteil in der Tasche können Sie sich wehren! Klicken Sie jetzt hier!

So umgehen Sie die 3 häufigsten Fallstricke bei der Vorstandswahl:

  • Wenn es um die Wahl des Vorstands geht, kann es immer wieder passieren, dass Mitglieder von der Wahl wenig begeistert sind und versuchen, diese nachträglich zu Fall zu bringen. Mein Tipp: Wenn Sie diese 3 Fallstricke umgehen, können Sie sich garantiert beruhigt zurücklehnen. Hier klicken!

Können Sie als Vorstand sagen: „Mein Amt ruht vorübergehend?“

  • Immer mehr Deutsche nehmen eine Auszeit. Doch ist die auch vom Vorstandsamt möglich? Die Antwort wird Sie überraschen! Hier klicken!

Hammerfalle Sozialversicherung: So wehren Sie sich bei Nachforderungen ...

  • Wenn die Sozialversicherung meint, dass einer Ihrer Übungsleiter scheinselbstständig ist, stehen schnell hohe Nachforderungen an Sozialversicherungsbeiträgen im Raum. Endlich können Sie sich schützen: mit dem Tipp auf Seite 7 Ihrer GRATIS-Ausgabe von „Verein & Vorstand aktuell“!

Schon diese wenigen Beispiele zeigen: Mit „Verein & Vorstand aktuell“ sind Sie bei wirklich allen Fragen rund um das Thema Verein gut beraten! Deshalb:

Schauen Sie sich bitte persönlich an, wie viel Beratung, Information und Wissen für Sie in Ihrer GRATIS-Ausgabe von „Verein & Vorstand aktuell“ stecken.

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Sollte Ihnen Ihre GRATIS-Ausgabe von „Verein & Vorstand aktuell“ gefallen und Sie sich überlegen: „Von diesen aktuellen Tipps und Informationen für mich als Vereinsvorstand würde ich gerne auch in Zukunft profitieren“, habe ich eine wunderbare Nachricht für Sie …

 

Ihre lebenslange Jubiläums-Rabatt-Aktion!

Wenn Sie nach dem Erhalt Ihres GRATIS-Geschenks, dem exklusiven Ratgeber „Die 3 bahnbrechenden Urteile, … die wirklich JEDER Vereinsvorsitzende kennen muss, um sich und seinen Verein vor den 3 damit verbundenen Haftungsfallen SICHER zu schützen“
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Automatisch erhalten Sie dann auch weiterhin Ihre pünktliche, zuverlässige Information und Beratung in Form Ihres persönlichen Wissens- und Informationsdienstes „Verein & Vorstand aktuell“  – mit lebenslangem Jubiläums-Rabatt:

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Sollten Sie eines Tages entscheiden: Das reicht mir jetzt an Informationen, können Sie natürlich jederzeit kündigen.

Eines ist jedoch sicher:

            

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Sie kommen kostenlos zu Ihnen. Und damit persönliche Vereinsberatung pur.
Darauf gebe ich seit 15 Jahren mein Wort!

Mit besten Grüßen

Ihr

Günter Stein
Chefredakteur


PS:
8.352! So viele Anfragen von Vereinsvorsitzenden habe ich in den vergangenen 15 Jahren beantwortet. Die kostenlose Redaktionssprechstunde ist mein SOS-Service für Sie, wenn Sie einmal kurzfristig vor wichtigen Vereinsfragen oder -entscheidungen stehen und sich im persönlichen Gespräch absichern möchten.

Die Telefonnummer finden Sie in Ihrer GRATIS-Ausgabe von „Verein & Vorstand aktuell“ – gleich auf Seite 1. Zögern Sie nicht, mich anzurufen. Ich berate Sie gern! Klicken Sie einfach hier!

 

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JA, ich möchte „Verein & Vorstand aktuell jetzt 30 Tage kostenlos testen.

  • 1. Ausgabe GRATIS zum 30-Tage-Test. Diese Ausgabe darf ich auf jeden Fall behalten.
  • Wenn mich der Test überzeugt und ich Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ausgabe nichts Gegenteiliges mitteile (Fax oder E-Mail genügt), erhalte ich bequem per Post 19 Ausgaben im Jahr sowie ein Digitales Jahrbuch zu je 12,45 € inkl. MwSt. und Versandkosten.
  • Ich kann den Bezug jederzeit zur nächsten Ausgabe kündigen – ganz einfach ohne Angabe von Gründen.
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