Überzeugen Sie sich selbst von 15 Jahren geballtem Vereinswissen!
Liebe Vereinsvorsitzende, lieber Vereinsvorsitzender,
was haben Sie vor 15 Jahren gemacht?
Sie wundern sich über diese Frage? Ich verrate Ihnen, was es damit auf sich hat. Und warum meine Antwort auf diese Frage Ihnen und Ihrem Verein heute einen im wahrsten Sinne des Wortes geldwerten Vorteil bringt!
Das wiederum hat mit einem ganz besonderen Jubiläum zu tun …
Es begann im Januar 2004. Gerade eben erst hatte die Finanzverwaltung entschieden:
Doch während sich viele Vereinsvorstände aufgrund der Medienberichte schon über diesen Finanzamtserlass freuten, entdeckte ich im Text des Finanzministeriums den Haken, denn:
Nur: Was heißt „im Einzelfall angemessen“ genau?
Ab wann unterstellt der Fiskus dann doch einen Verstoß gegen das Gemeinnützigkeitsrecht, wenn Sie für Ihren Verein werben?
Das war (und ist es übrigens auch heute noch!) ungemein brisant.Denn wenn Ihr Finanzamt der Meinung ist: „Die stecken zu viel Geld in die Werbung und zu wenig in die Zweckerfüllung“, flattert Ihnen plötzlich ein Schreiben ins Haus. Und es enthält den wirklich unschönen Satz „… wird Ihrem Verein per sofort die Gemeinnützigkeit entzogen!“.
Dann gab es Anfang 2004 plötzlich auch noch einen bundesweiten Streit um die Frage, wie hoch die Vorstandstätigkeit von Vereinsvorsitzenden vergütet werden darf.
Grund war ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das in der Praxis höchst unterschiedlich ausgelegt wurde …
Und dann passierte wirklich etwas!
Als Vereinsexperte merkte ich: Wenn die rechtlichen und steuerlichen Entwicklungen so weitergehen, läuft so mancher Vorstand – möglicherweise ohne es selbst zu ahnen – auf eine Katastrophe zu.
Nur – wer sagt es ihm? Und vor allem:
Wer sagt Ihnen als Vorsitzendem ganz konkret: „Achtung! Da gibt es jetzt dieses neue Urteil. Wichtig ist, dass Sie als Vorstand jetzt dieses und jenes machen, um sich vor Haftungsfallen und -gefahren zu schützen?“
Genau diesen „Jemand“, der mit Ihnen als Vereinsvorsitzendem kurz und bündig sowie auf verständliche Art und Weise „Klartext“ spricht, den gab es damals einfach nicht.
So entstand schließlich die Idee zu „Verein & Vorstand aktuell“: Deutschlands kompakter, verständlicher und stets handlungsorientierter Informationsdienst für Vereinsvorsitzende, denen es am Herzen liegt, rund um die wichtigen Vereinsfragen IMMER rechtssicher, abgesichert und kompetent zu handeln und zu entscheiden.
15 Jahre ist das jetzt her. Und seitdem hat sich eine ganze Menge getan:
Aber auch in den Vereinen hat sich in den vergangenen 15 Jahren eine Menge getan. Denken Sie nur mal an die Vereinsangebote und Mitglieder im Jahr 2004 zurück. Ich wage zu behaupten:
Mit vielen der Angebote von „damals“ würden Sie heute niemanden mehr hinter dem Ofen hervorlocken.
Warum ich Ihnen all das erzähle?
Weil ich mit „Verein & Vorstand aktuell“ in diesem Jahr Jubiläum feiere – und Sie auf ganz besondere Weise daran teilhaben lassen möchte.
Seit genau 15 Jahren begleite und berate ich als Chefredakteur des Informationsdienstes „Verein & Vorstand aktuell“ Vereinsvorsitzende zu all den entscheidenden Urteilen, Gesetzen, rechtlichen und steuerlichen Entwicklungen, die auch Sie und Ihren Verein unmittelbar betreffen. Mein Ziel:
Sie in kompakter, verständlicher, leicht zu lesender Form auf dem Laufenden zu halten über wirklich alle entscheidenden Dinge „da draußen“ – damit Sie sich voll und ganz auf das konzentrieren können, was Ihnen mit Blick auf Ihren Verein am wichtigsten ist:
erfolgreiche und zukunftsorientierte Vereinsarbeit.
Und als Dankeschön für 15 Jahre „Verein & Vorstand aktuell“ habe ich mir ein Geschenk,
ach was, 3 Geschenke ausgedacht, die ich Ihnen heute mache!
1. GRATIS für Sie: Der exklusive Vereinsratgeber
„Die 3 bahnbrechenden Urteile, … die wirklich JEDER Vereinsvorsitzende kennen muss, um sich und seinen Verein vor den 3 damit verbundenen Haftungsfallen SICHER zu schützen“
Dieser Ratgeber ist ein echtes Muss!
Denn es geht um …
a) Vereinsstrafen und was jetzt niemals mehr in Ihrer Satzung stehen darf, falls Sie nicht riskieren möchten, dass wirklich alle Vereinsstrafen, die Sie jemals ausgesprochen haben oder aussprechen werden, völlig wirkungslos sind
b) Vorstandswahlen und das knallharte Urteil aus Berlin, das Ihre Wahl gefährdet, wenn Sie auf eine ganz bestimmte Sache nicht achten – egal, was in Ihrer Satzung steht
c) Minderheitenbegehren durch Mitglieder: Wo Gerichte jetzt definitiv einen Schlussstrich ziehen!
Kurz zur Erinnerung:
§ 37 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt: Wenn mindestens 10 % der Mitglieder es fordern, müssen Sie als Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Und zwar zu genau den Themen, die die Mitglieder verlangen!
Und:
Ein ganz neuer Hammer ist mit der Datenschutz-Grundverordnung dazugekommen. Denn auch bei Minderheitenbegehren spielt der Datenschutz bekanntlich eine gewaltige Rolle.
Stellen Sie sich nur mal diese Situation vor:
„Es ist den Mitgliedern meiner Auffassung nach in keiner Weise zumutbar, eine Erhöhung der Beiträge tragen zu müssen. Deshalb fordere ich den Vorstand hiermit auf, mir die vollständige Mitgliederliste mit den Namen, Anschriften und sämtlichen Kontaktdaten aller Mitglieder auszuhändigen, damit ich ein Minderheitenbegehren nach § 37 BGB in Gang setzen kann. Ziel: den Vorstand zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zu zwingen, auf der die geplante Beitragserhöhung per Mehrheitsbeschluss gekippt bzw. dem Vorstand untersagt wird, eine solche Beitragserhöhung zu beschließen und den Mitgliedern aufzuerlegen!“
a) Kann allein schon dieses Thema ein Mitglied dazu berechtigen, ein solches Minderheitenbegehren in Kraft zu setzen? Schließlich geht es hier um ein verbrieftes Vorstandsrecht!
b) Wenn ja: Kann das Mitglied wirklich verlangen, dass Sie ihm die Mitgliederliste mit all den geforderten Informationen persönlich in die Hand drücken müssen? Und:
c) Was passiert eigentlich, wenn Sie die Aufforderung dieses einzelnen Mitglieds, das offensichtlich Unfrieden in den Verein bringen will, einfach ignorieren? Kann Ihnen hier mit Blick auf mögliche Haftungsfallen, ja sogar mit Blick auf eventuelle Regressansprüche, irgendetwas passieren?
Die gute Nachricht:
Alle diese Urteile und vor allem glasklare Handlungsempfehlungen hierzu finden Sie in meinem Jubiläumsgeschenk für Sie:
Sie sehen:
Doch Leser meines Vereins-Informationsdienstes „Verein & Vorstand aktuell“ wissen auch:
„Egal, was auch passiert: Wir werden zeitnah, kompakt und stets handlungsorientiert informiert und auf dem Laufenden gehalten. Denn „Verein & Vorstand aktuell“ hält uns den Rücken frei!“
Zum Beispiel …
Und genau hier kommt mein 2. GESCHENK für Sie ins Spiel!
Um Ihnen (natürlich kostenlos) zu beweisen, was „Verein & Vorstand aktuell“ auch 2020 wieder an
bietet, erhalten Sie von mir zusätzlich zu Ihrem Jubiläums-GRATIS-Geschenk, dem Ratgeber „Die 3 bahnbrechenden Urteile, … die wirklich JEDER Vereinsvorsitzende kennen muss, um sich und seinen Verein vor den 3 damit verbundenen Haftungsfallen SICHER zu schützen“, auch noch die aktuelle Ausgabe von „Verein & Vorstand aktuell“ – ebenfalls GRATIS!
So wird eine Satzungsänderung nicht zur teuersten Gemeinnützigkeitsfalle überhaupt:
Wenn Ihr Verein mit einem anderen Verein verschmelzen oder fusionieren will …
So umgehen Sie die 3 häufigsten Fallstricke bei der Vorstandswahl:
Können Sie als Vorstand sagen: „Mein Amt ruht vorübergehend?“
Hammerfalle Sozialversicherung: So wehren Sie sich bei Nachforderungen ...
Schon diese wenigen Beispiele zeigen: Mit „Verein & Vorstand aktuell“ sind Sie bei wirklich allen Fragen rund um das Thema Verein gut beraten! Deshalb:
Schauen Sie sich bitte persönlich an, wie viel Beratung, Information und Wissen für Sie in Ihrer GRATIS-Ausgabe von „Verein & Vorstand aktuell“ stecken.
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Doch halt!
Sollten Sie eines Tages entscheiden: Das reicht mir jetzt an Informationen, können Sie natürlich jederzeit kündigen.
Eines ist jedoch sicher:
Feiern Sie das Jubiläum „15 Jahre Verein & Vorstand aktuell“ jetzt mit mir!
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Sie kommen kostenlos zu Ihnen. Und damit persönliche Vereinsberatung pur.
Darauf gebe ich seit 15 Jahren mein Wort!
Mit besten Grüßen
Ihr
Günter Stein
Chefredakteur
PS:
8.352! So viele Anfragen von Vereinsvorsitzenden habe ich in den vergangenen 15 Jahren beantwortet. Die kostenlose Redaktionssprechstunde ist mein SOS-Service für Sie, wenn Sie einmal kurzfristig vor wichtigen Vereinsfragen oder -entscheidungen stehen und sich im persönlichen Gespräch absichern möchten.
Die Telefonnummer finden Sie in Ihrer GRATIS-Ausgabe von „Verein & Vorstand aktuell“ – gleich auf Seite 1. Zögern Sie nicht, mich anzurufen. Ich berate Sie gern! Klicken Sie einfach hier!
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