Im Vereinsrecht gibt es zahlreiche Änderungen!
 
Und dadurch auch jede Menge neue Haftungsfallen und Stolpersteine, für die Sie 2020 gewappnet sein müssen …

 

Machen Sie sich und Ihren Verein jetzt auch in 2020 unangreifbar: Mit dem NEUEN Vereins-Lexikon 2020!


Zuwendungsbestätigungen 2020:

Was müssen Sie jetzt unbedingt beachten, um die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins nicht zu gefährden?
   

Mindestlohn 2020:

Welche neuen Regelungen müssen Sie einhalten, damit Sie und Ihr Verein unangreifbar sind?
   

Ehrenamtspauschale 2020:

Welche Bestätigungen sind erforderlich, damit die Zahlung für Sie nicht zum Verhängnis wird?
   

Datenschutzgrundverordnung 2020:

Welche neuen Verpflichtungen müssen Sie erfüllen, um drastischen Geldstrafen zu entgehen?
   

Satzungsregelungen 2020:

Was müssen Sie aufgrund der DSGVO an Ihrer Satzung verändern, und wie lautet die rechtssichere Formulierung?

Das sind nur einige wenige der Fragen, vor denen Sie als Vorstand nun stehen. Und Sie wissen es selbst: Sie dürfen jetzt keinen – auch noch so kleinen – Fehler machen!  

Denn sonst drohen Ihnen und Ihrem Verein 2020 schwerwiegende Folgen – angefangen beim Verlust der Gemeinnützigkeit bis hin zu hohen Geldstrafen, bei denen Sie als Vorstand im Ernstfall persönlich zur Kassen gebeten werden.

Doch Sie müssen nicht alle Antworten aus dem Effeff wissen.

Sie müssen nur wissen, wo Sie die rechtssicheren Antworten finden. Und zwar genau hier!
  • Alle relevanten Vereinsrechtsfragen in einem
    einzigen Buch beantwortet.


  • Von Vereinsrechts-Experten verfasst und von unabhängigen Gutachtern geprüft.

  • Durch aktuelle Urteile belegt und abgesichert.

Immer zur Hand:

Das NEUE Vereins-Lexikon 2020
Ihr Schutz vor Haftungsfallen und Stolpersteinen
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Günter Stein ist Experte für Vereinsrecht und seit vielen Jahren Vorstandsmitglied in mehreren Verbänden und Vereinen. Das Ehrenamt und die damit verbundenen Herausforderungen, vor denen Sie als Vereinsvorsitzender stehen, kennte er daher aus dem Effeff.

 

Liebe Vorstandskollegin,
lieber Vorstandskollege,

zahlreiche Gerichtsurteile allein aus dem Jahr 2020 zeigen, wie viel Bewegung aktuell im Vereinsrecht herrscht.

Neue Gefahren, die Ihrem Verein drohen

Im August 2020 entschied das Kammergericht Berlin zum Beispiel:

Vereine, die aus dem Vereinsregister
gelöscht werden, bestehen nicht etwa als „nicht eingetragene Vereine“ fort. Der Verein geht
unter.
Es sei denn … (Az. 6 U 221/16).

Das Oberlandesgericht Köln entschied im April 2020:
Eine Abteilung kann ein selbstständiger
Verein sein und kann unter Umständen mit allem Inventar und Geld „abhauen“, ohne dass
der Hauptverein eine Handhabe hat. Es sei denn … (Az. 18 U 110/17).


Gefahr erkannt, Gefahr gebannt:
mit dem NEUEN Vereins-Lexikon 2020

Dieses „Es sei denn …“ beantwortet Ihnen das NEUE Vereins-Lexikon 2020 auf insgesamt 223 Seiten:

Damit Ihnen und Ihrem Verein keine Nachteile und finanziellen Schäden entstehen! Denn Sie wissen es selbst, wie schnell das Finanzamt und die Gerichte nicht nur Ihren Verein, sondern auch Sie persönlich zur Verantwortung ziehen und Ihnen Strafen auferlegen können.

Rechtssicherheit von A bis Z
für Sie und Ihren Verein:

mit dem NEUEN Vereins-Lexikon 2020!

Um welches Stichwort es auch geht: Sie werden dank der alphabethischen Themenanordnung im Handumdrehen die rechtssichere Antwort finden. Lesen Sie unter anderem mehr über Themen wie …

  • Amtszeit des Vorstands
  • Jahresabschluss
  • Aufnahmeantrag
  • Kassenprüfung
  • Aufnahmegebühren
  • Minderjährige Mitglieder
  • Außenhaftung
  • Neu: Mindestlohn 2020

  • Buchführung
  • Mitgliederversammlung
  • Datenschutz, Satzungsregelung
  • Mitgliedsbeitrag
  • Datenschutzbeauftragter
  • Notvorstand
  • Neu: Datenschutz-Grundverordnung, Grundsätze
  • Protokoll

  • Rechenschaftspflicht
  • Neu: Datenschutz, Satzungsregelung
  • Spendenhaftung
  • Vereinsregister
  • Neu: Ehrenamtspauschale 2020
  • Wiederwahl
  • Förderverein
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
  • Gemeinnützige GmbH
  • Gemeinnützigkeit erlangen
  • Zuwendungsbestätigung, Aufzeichnungspflicht
  • Gründungsversammlung
  • Haftung begrenzen
  • Neu: Zuwendungsbestätigungen 2020
  • Haftung Vorstand
  • Inventarverzeichnis
  • Zuwendungsbestätigungen, elektronische



Wussten Sie schon,

  • dass Ihnen 2020 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen (Az. 5 K 343/17) im Fall der persönlichen Inhaftungnahme viel Geld retten kann?
    >>> (im NEUEN Vereins-Lexikon 2020 auf Seite 79)
  • dass das Finanzgericht Baden-Württemberg bei der Erteilung oder auch dem Entzug der Gemeinnützigkeit nun endlich auch den Fiskus in die Pflicht nimmt (Az. 10 K 3622/18)?
    >>> (im NEUEN Vereins-Lexikon 2020 auf Seite 63)
  • dass die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Ihren Verein, und damit Sie als Vorstand, jetzt besonders in die Verantwortung nimmt?
    >>> (im NEUEN Vereins-Lexikon 2020 auf Seite 47)

 

Alles, was Sie 2020 unbedingt wissen müssen, von A bis Z

Schalten Sie jetzt mit dem NEUEN Vereins-Lexikon 2020 jegliche Haftungsrisiken aus. Sie finden darin alles, was Sie unbedingt wissen müssen, von A bis Z kompakt und ohne verwirrendes Juristendeutsch auf den Punkt gebracht:

  • mit vielen Tipps

  • abgesicherten Formulierungsbeispielen

  • Checklisten

  • Blitzübersichten

  • Download-Hinweisen

  • Ausdrücklichen Warnungen vor Stolper- und Haftungsfallen


Genießen Sie jetzt mit dem NEUEN Vereins-Lexikon 2020 maximale Rechts- und Handlungssicherheit!

Als Vereinsrechtsexperte und jahrzehntelanger Berater von Vereinen und Verbänden kann ich Ihnen dieses Nachschlagewerk nur wärmstens ans Herz legen.
Doch überzeugen Sie sich am besten selbst. Ich gebe Ihnen mein Wort: Es wird sich lohnen!

Mit den besten Grüßen und Wünschen für Sie persönlich und Ihren Verein

Günter Stein
Chefredakteur
„Verein & Vorstand aktuell“
„Handbuch für den VereinsVorsitzenden“
„Schatzmeister aktuell“

PS:  Schauen Sie doch gleich mal auf Seite 76 in Ihrem Neuen Vereins-Lexikon 2020. Dort steht alles, was in puncto Haftungsbegrenzung für Sie als Vorstand entscheidend ist!

 

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ⓘ Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Industrie, Handel, Gewerbe, Handwerk, die freien Berufe, den öffentlichen Dienst, Behörden sowie sonstige öffentliche oder karitative Einrichtungen, Verbände oder vergleichbare Institutionen und ist zur Verwendung in der selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt. Wir halten unsere Kunden mit Informationen zu eigenen ähnlichen Produkten per E-Mail auf dem Laufenden (Art. 6 (1) (f) DS-GVO, § 7 Abs. 3 UWG). Wenn das nicht gewünscht ist, kann der Zusendung jederzeit (z. B. per E-Mail) widersprochen werden, ohne dass weitere Kosten als die der reinen Kommunikation entstehen.

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