Günter Stein, Chefredakteur des "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" |
auf Sie als Vorsitzenden kommt es an. Wie von einem Geschäftsführer in der Wirtschaft erwarten Vorstand und Mitglieder von Ihnen, dass Sie das "Unternehmen Verein" erfolgreich managen.
Bloß: Unternehmen haben für jeden Bereich einen Spezialisten. Und Ihr Verein?
Ihr Verein kann ab sofort gleich 12 Vereins-Experten haben, die auch noch GRATIS für Sie arbeiten!
Denn das neue "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" das Referenzwerk für erfolgreiche Vereinsführung, kommt kostenlos zu Ihnen. Damit Sie es kritisch testen und auf die Probe stellen können. Bis Sie feststellen:
"Das neue 'Handbuch für den VereinsVorsitzenden' ist die ideale Unterstützung, nach der ich so lange gesucht habe!"
Frank Bowy, Friesdorf
So der Vereinsvorsitzende Frank Bowy aus Friesdorf, der ein begeisterter Nutzer dieses Praxisratgebers ist.
Denken Sie nur an folgendes Beispiel: In vielen Vereinen bleibt immer noch zu viel Arbeit beim Vereinsvorsitzenden hängen.
Das "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" zeigt Auswege aus der "Delegationsfalle" und verrät, wie Sie es schaffen, die Arbeit auf möglichst viele Schultern zu verteilen - und trotzdem sicher sein können, dass alles zu Ihrer Zufriedenheit erledigt wird.
Sie arbeiten viel für den Verein - und das auch noch unentgeltlich? Dabei fallen Fahrtkosten, Bewirtungsbelege und Co. an?
In den Beiträgen "Aufwendungsersatz geltend machen" (A 90) und "Ehrenamtspauschale"(E 30) entdecken Sie, wie Sie die Kasse Ihres Vereins nicht um einen einzigen Cent belasten - und selber dennoch endlich einen Teil Ihrer Kosten zurückbekommen.
Oder noch besser: Kombinieren Sie Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale. Wie es geht - in Ihrem GRATIS-Test-Exemplar erfahren Sie es.
Kennen Sie die 7 teuersten Haftungsrisiken von Deutschlands Vereins-Vorsitzenden? Wenn Sie jetzt "Nein" sagen - fordern Sie das GRATIS-Test-Exemplar des "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" am besten SOFORT an!
Der Grund: Ein bekannter Rechtsexperte hat kürzlich gesagt: "Da tickt eine Zeitbombe, und viele Vereinsvorstände wissen nicht, was jetzt auf sie zukommen kann."
...entdecken Sie im Beitrag "Das große Vereins-Werbe-ABC (W 33). Damit jede Ihrer Werbemaßnahmen so erfolgreich ist, wie Sie sich das wünschen.
Mein Tipp für Sie: Fordern Sie Ihr Gratis-Test-Exemplar gleich an. Stellen Sie das "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" kritisch auf die Probe!
a) vom Rat einiger der besten Vereins-Experten Deutschlands und
b) von bewährten Musterschreiben, Verträgen und Checklisten.
Denn ganz egal, ob Sie einen neuen ïÜbungsleiter einstellen wollen, ob Sie einen Widerspruch an eine Behörde formulieren möchten oder ob es um die Organisation einer Vereins-Veranstaltung geht. Mit diesen Mustern sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Denise Hartmann, Herausgeberin
PS: Möchten Sie mehr über Ihre drei Gratis-Geschenke erfahren? Dann lesen Sie gleich weiter:
3 aktuelle Sponsoring-
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Haben Sie schon einmal etwas von Payroll-Giving, Restcent-Aktionen und Lohnspenden gehört? Wenn nein, dann wird es höchste Zeit dafür. Denn andere Vereine sammeln damit erfolgreich Spenden ein. Und Hand aufs Herz: Warum sollte Ihr Verein das nicht auch tun?
Die Zeiten haben sich geändert. Reichte es früher, bei Vereinsveranstaltungen Spendenaufrufe zu machen und Spendenflyer auszulegen, haben sich mittlerweile längst neue Formen des "Fundraisingï", also des "Spenden sammeln"etabliert.
Ein Hamburger Verein war der erste, der diese neue Form des Fundraising ausprobiert hat. Mittlerweile sind - im Laufe von 10 Jahren über 800.000 Euro zusammengekommen.
Das sind 80.000 Euro pro Jahr! Auch Ihr Verein kann von dieser neuen Spendenform profitieren. Dazu haben Sie sogar gleich zwei Möglichkeiten:
Matching Fund heißt: Sie vervielfachen Ihre Spenden!
Erstens: Es kann ein größererer Beitrag in Aussicht gestellt werden, der zur Auszahlung oderÜberweisung kommt, sobald sich andere Personen oder Institutionen mit zumindest der gleichen Summe engagieren.
Zweitens: Es wird zugesagt, jeden gespendeten Betrag mit einer eigenen Spende zu verdoppeln, zu verdreifachen oder bis zu einer bestimmten Höhe aufzustocken.
Sie glauben, das funktioniert nicht bei Ihnen?
Dann lassen Sie sich Überraschen und lesen Sie die Praxis-Beispiele im "Handbuch für den VereinsVorsitzenden".
Diese passen haargenau auf kleinere und "mittelgroße" Vereine - und sind ideal für Sie geeignet.
Probieren Sie es einfach aus!
Fazit: Das neue "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" zeigt Ihnen genau die Wege und Möglichkeiten, wie Sie mit Ihrem Verein alte Pfade verlassen - und in eine erfolgreiche Vereinszukunft sehen.
Das Angebot:
"Mir stirbt noch das letzte Vereinsmitglied weg."
Dieser - zugegeben etwas makabre - Satz ist heute vor allem in Traditionsvereinen oft zu hören.
Dabei ist es gar nicht so schwierig, das Vereinsangebot attraktiv zu halten.
Der Gesangsverein, dessen jüngstes Mitglied heute 58 ist, kann tun und lassen, was er will: Da kommen keine Jugendlichen, um mitzusingen.
Die Lösung? Er macht es wie es im Beitrag "Neue Mitglieder gewinnen" zu lesen ist. Denn einen Weg gibt es immer. Man muss ihn nur kennen!
Das "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" zeigt Ihnen 7 neue Wege, wie Sie mit wenig Aufwand Ihre Mitgliederzahl nach oben bringen. Mit zahlreichen Beispielen und Umsetzungsempfehlungen für Ihren Verein (Beitrag "Neue Mitglieder gewinnen", (M 88), Seite 8f.).
Die Zeit der lebenslangen Mitgliedschaft ist vorbei. Was heute Trend ist, ist morgen überholt. Doch mit dem richtigen "Anschlussprogramm" bleiben die Mitglieder bei Ihnen. Der Beitrag "Mitglieder binden" stellt Ihnen 5 bewährte Strategien vor, die Sie gleich in Ihrem Verein umsetzen können.
Fazit: Wenn es Ihnen gelingt, durch das direkte Vereinsangebot und ein attraktives Umfeld Ihre Mitglieder zu begeistern, dann kommen neue Mitglieder von selbst - und die "alten" bleiben bei Ihnen.
Und zwar nur solche, die woanders bereits erfolgreich funktionieren.
Das ist das neue "Handbuch für den VereinsVorsitzenden".
Viele Vereine stecken in der Einnahmenfalle. Beitragserhöhungen lassen sich nur schwer durchsetzen. Attraktive Familienrabatte werden rigoros genutzt und sorgen für unterdurchschnittliche Einnahmen.
Im Juli 2009 wurde das Haftungsrecht für Vereins-Vorstände entschärft. Viele Vorsitzende denken: "Jetzt bin ich aus dem Schneider." Weit gefehlt, wie diese Beispiele zeigen:
Sie veranstalten ein Vereinsfest. Dabei passiert es. Eine Feuerwerksrakete fliegt nicht in die Luft, sondern ins Publikum. Ein Kind wird - zum Glück nicht schwer verletzt. Und was passiert dann?
Ob Sie es glauben oder nicht: In diesem Fall kann es Ihnen gehen wie dem Vereinsvorsitzenden des Trachtenvereins Unterillertaler im Frühjahr 2008.
Der Grund: Die Staatsanwaltschaft hat wegen des Vorfalls gegen den Vorsitzenden des Vereins einen Strafbefehl erlassen. Er muss 30 Tagessätze á 50 Euro, also insgesamt 1.500 Euro zahlen.
Oder denken Sie an diesen Fall: Der Vorstand eines Fußballvereins bestellte für seine Mannschaften im Mai bei einem Sportartikellieferanten Trikots und Fußballschuhe zu einem Gesamtpreis von 10.000 Euro.
Die Waren wurden im Juni geliefert, der Verein zahlte nicht. Im Juli wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins eröffnet. Der Sportartikellieferant erhielt im Insolvenzverfahren nur eine geringe Quote und verklagte anschließend den Vorstand und das mit Erfolg.
Denn dem Vorstand war zum Zeitpunkt der Bestellung angesichts der angespannten finanziellen Lage seines Vereins durchaus bewusst, dass die verfügbaren Geldmittel nicht ausreichen würden, die Rechnung zu bezahlen.
Der Bundesgerichtshof, der diesen Fall verhandelte, hat deshalb dem Sportartikellieferanten vollen Schadensersatz gegen den Vereinsvorsitzenden zugesprochen. Die fatale Folge: Ihr Kollege musste also aus seinem Privatvermögen 10.000 zahlen!
können Sie sich schützen? Sie können! Und das viel einfacher, als Sie denken. Manchmal reicht eine einzige Formulierung in der Satzung - und die richtige Versicherung! Doch Achtung: Haftungsfallen lauern überall. Egal, ob es zum Unfall beim Vereinsausflug kommt, ein Vereinsmitglied oder ein Besucher wegen Schnee- und Eisglätte vor dem Vereinsheim zu Schaden kommt oder der Fiskus an die Tür klopft. Trotz des neuen Haftungsrechts- auch wenn es Erleichterung bringt.
Mein Tipp: Lesen Sie unbedingt zuerst den Beitrag "Haftung des Vorsitzenden" (H 10) in Ihrem Gratis-Test-Exemplar, bevor Sie die notwendigen Schritte ergreifen. Denn nur so können Sie sicher sein, auch wirklich keine Stolperfalle zu übersehen!
Sie engagieren sich. Sie opfern Zeit. Sie stehen an vorderster Front für Ihren Verein. Und weil Ihr Amt ein "Ehrenamt" ist, dürfen Sie dafür nicht einmal Geld verlangen - Dürfen Sie nicht? Dürfen Sie. Und zwar so, dass dem Verein kein Cent entgeht - Sie und Ihre Vorstandskollegen aber sofort profitieren!
Wie das gehen soll?
Ganz einfach! Möglich macht es die Ehrenamtspauschale. 720 Euro pro
Jahr kann der Verein nun jedem ehrenamtlich Tätigen zahlen. Und auch
den Aktiven im Verein. Zum Beispiel in einem Musikverein den Musikern,
die immer wieder auftreten.
Es gibt aber ein kleines Hindernis ...
Sie
können es vorerst trotzdem tun. Möglich macht es eine neue
"Klarstellung" der Finanzverwaltung. Und die bedeutet nichts anderes:
Sie können erst zahlen- und später die Satzung ändern.
Wie es geht. Worauf es ankommt. Und warum Sie mit einer
Rückspende der Ehrenamtspauschale Vorteile für den Verein und sich
selber herausschlagen:
Das erfahren Sie im Beitrag
"Ehrenamtspauschale" (E 30) Ihres Kennenlern-Exemplars des neuen "Handbuch
für den VereinsVorsitzenden". Fordern Sie es jetzt gleich zum
kostenlosen und risikolosen 14-Tage-Gratis-Test an!
Günter Stein, Chefredakteur des "Handbuch
für den VereinsVorsitzenden" zum Thema Ehrenamt
... ist eine Mitglieder-Strategie. Eine stabile Finanzstrategie. Und eine Entwicklungsstrategie. Ganz genau wie ein Unternehmen.
Und deshalb halte ich das "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" für so eine wertvolle Unterstützung für jeden Vereins-Vorsitzenden.
Es liefert Vorlagen, Praxisbeispiele, Schritt für Schritt-Anleitungen, Checklisten und sofort verwendbare Muster und spart Ihnen damit eine Menge Zeit.
Es wird von Vereins-Praktikern geschrieben. Menschen also, die sich seit Jahren in der Vereinswelt auskennen.
Es hilft dabei, dass das Ehrenamt wieder Spaß macht. Denn pl"tzlich ist vieles ganz einfach. Durch den Expertenrat, der mit dem neuen Handbuch jetzt jedem Vereins-Vorsitzenden Tag und Nacht beiseitesteht.
Wie soll über Ihren Verein berichtet werden?
Mit dem neuen "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" erzielen Sie die Presseresonanz, die Sie sich wünschen! Und das ist gar nicht schwer. Der Grund, warum so viele Pressemeldungen einfach im Papierkorb landen, ist der:
Über 300 Pressemitteilungen landen täglich in den Redaktionen von Zeitungen und lokalen Radiosendern. Dakommt es für Ihre Pressemitteilung entscheidend darauf an, sich abzuheben von der Masse.
Wenn Sie bislang noch nicht so gut in der Zeitung vertreten waren, wie erhofft, können Sie jetzt Folgendes tun:
Die neuen Vorgaben für Spendenbescheinigungen sind da!Anfang Mai hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein neues Schreiben zum steuerlichen Spendenabzug nach § 10 Einkommensteuergesetz (EStG) und zur Verwendung des amtlichen Musters für Zuwendungsbestätigungen verfasst. Dem folgte ein Erlass für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen - mit Regelungen, wie Sie Spendenbescheinigungen optisch gestalten müssen (BMF, Schreiben vom 17.06.2011, Az. IV C 4 - S 2223/07/0018:004). Mein Tipp: Schon w"hrend Ihres 14-Tage-Gratis-Test des neuen "Handbuch für den Vereins Vorsitzenden" können Sie alle Vorlagen, Verträge, Checklisten, Musterbriefe und Downloads aus dem Internet-Archiv nutzen. GRATIS! Umgehen Sie die Spendenhaftungsfalle jetzt! Nutzen Sie diesen Service - und laden Sie diese Formulare gleich nach Eintreffen Ihres Kennenlern-Exemplars des neuen "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" herunter. Das ist wichtig, denn: Machen Sie bei der Spendenbescheinigung auch nur einen Fehler, verlangt das Finanz 30 % der Spendensumme als Haftungsentschädigung von Ihrem Verein - und auch bei Ihnen als VereinsVorsitzenden wird es anklopfen und Geld verlangen! Verhindern Sie das. Fordern Sie Ihr Kennenlern-Exemplar des neuen "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" jetzt an! Gratis-Experten-Rat
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Endlich können Sie Ihren engagierten ïÜbungsleitern (und dazu gehören ja auch Menschen in der Pflege, Chorleiter und Co.) mehr zahlen. Die Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro. Aber was, wenn Ihre ïÜbungsleiter mehr fordern, der Verein das aber nicht zahlen kann?
Und was, wenn auch die neue Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro nicht ausreicht, um einen Top-ïÜbungsleiter im Verein zu halten?
Hier sind wirklich gute Nachrichten für Sie! Mit der "neuen" Übungsleiterpauschale verbinden sich zahlreiche Möglichkeiten, die Sie für Ihren Verein nicht außer Acht lassen sollten. Zum Beispiel:
... entscheidend ist, dass Sie von Anfang an alles richtig machen.
Und Sie bekommen gleich einen Mustervertrag an die Hand, den Sie mit jedem (!) Übungsleiter abschließen sollten. Denn dann sind Sie und Ihr Verein wirklich immer auf der ganz sicheren Seite!
Sie möchten die Ehrenamtspauschale nutzen und den anderen Ehrenamtlern trotzdem "echten" Aufwendungsersatz zahlen: Kein Problem, im Beitrag "Aufwendungsersatz" (A 90) erfahren Sie, wie es funktioniert.
Stellen Sie sich folgende Situation einmal vor:
Auf der Mitgliederversammlung wurden konkrete Beschlüsse gefasst. Sie denken: "Alles ist in Ordnung." Dann flattert Ihnen - kaum dass das Protokoll draußen ist, die Mitteilung eines Vereinsmitglieds ins Haus: "Ich fechte die Beschlüsse an."
Schon stehen Sie vor einer Menge Fragen:
"Geht das "berhaupt?"
"M"ssen Beschl"sse jetzt neu getroffen werden?"
"Gilt damit automatisch wieder altes Recht?" Und, und und ...
In dieser Situation ist es wichtig, dass Sie rechtssicher informiert werden! So wie mit dem neuen "Handbuch für den VereinsVorsitzenden". Und dort lernen Sie sie kennen:
Wo ist der Unterschied?
Ein schwerer formeller Fehler liegt beispielsweise vor, wenn ein laut
Satzung unzuständiger Versammlungsleiter die Versammlung leitet. Wenn
Beschlüsse zu Themen gefasst werden, die vorher nicht auf der
Tagesordnung gestanden haben. Wenn die Einladung zur
Mitgliederversammlung zu spät erfolgt ist, usw.
Ein begeisterter Leser berichtet: Selbst nach 12-jähriger Vorstands-Arbeit ... Bernd Sommershof, Bonn |
Ein schwerer materieller Fehler läge vor, wenn die Mitgliederversammlung beschließt, dass Mitglieder erst nach 4 Jahren der Vereinszugehörigkeit aus dem Verein ausscheiden können oder wenn eine Umlage beschlossen wird, obwohl die Satzung des Vereins eine solche Möglichkeit gar nicht vorsieht.
Und wie können Sie verhindern, dass Beschlüsse angefochten werden?
Nur durch rechtssichere Informationen! Und die liefert Ihnen das neue
"Handbuch für den VereinsVorsitzenden" jetzt frei Haus. Alles was Sie tun müssen ist:
Extra Tipp: Immer wieder kommt es vor, dass in der Mitgliederversammlung spontan Beschlüsse gefasst werden, die nicht auf der Tagesordnung standen. Vorsicht: Damit machen Sie sich angreifbar und möglicherweise haftbar. Umgehen Sie diese Falle! Wie es geht erfahren Sie im Beitrag "Abstimmungen" (A 11) in Ihrem Gratis-Test-Exemplar. Gehen Sie auf Nummer Sicher und fordern Sie es gleich an.
Das sind nur einige Themen aus dem "Handbuch für den VereinsVorsitzenden".
Sie haben die GARANTIE:
Mit der Anforderung des "Handbuch für den
VereinsVorsitzenden"
gehen Sie keinerlei Risiko ein. Um die Aktualisierung Ihres Werkes
brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Sie nehmen automatisch am
Aktualisierungs- und Ergänzungsdienst des Verlages teil. Sie können uns
jederzeit mitteilen, dass Sie keine weiteren Lieferungen wünschen. Dann
erlischt Ihre Teilnahme am Aktualisierungs-Service und der Fall ist für
Sie erledigt!
Denise Hartmann, Herausgeberin
"Handbuch für den VereinsVorsitzenden"
Das "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" ist streng alphabetisch sortiert. Wenn Sie als Vorsitzender eine Frage zum Thema "Mahnung" haben, möchten Sie nicht erst umständlich zwischen den Begriffen Mitglieder, Musterbriefe usw. suchen, sondern direkt in das Thema "springen".
Zum Beispiel: Wie sieht die ideale Mahnung aus? Wie oft soll oder kann ich mahnen? Welche Alternativen gibt es? Wie sieht es mit der rechtlichen Seite aus? Sie schlagen einfach das Register auf, und schon haben Sie den Beitrag "Mahnwesen" zur Hand. Kein aufwändiges Blättern. Kein umständliches Suchen. Auch lästige Angelegenheiten haben Sie so schnell und sicher wieder vom Tisch.
Als Vorsitzender Ihres Vereins sind Sie seine wichtigste Schnittstelle nach innen und außen. Mit diesen Muster-Vorlagen aus dem exklusiven Online-Archiv schreiben, reden und korrespondieren Sie souverän und erfolgreich.
Direkt Übernehmbare Vereins-Reden: |
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Perfekte Briefe für Sie und Ihren Verein: |
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Vielleicht kennen Sie das auch von einigen Internet-Seiten. Wenn Sie auf den Button "Ansprechpartner" klicken, öffnet sich ein Fenster und die Fotos und Telefonnummern der möglichen Ansprechpartner erscheinen auf dem Bildschirm. Auch viele Vereine präsentieren die Ansprechpartner von Abteilungen, Sparten und Vorstand auf diese Weise.
Doch Vorsicht, hier lauert eine rechtliche Falle!
Die "Falle" verbirgt sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Denn laut § 28 Abs. 1 Ziff. 1b BDSG ist die Veröffentlichung von "listenmäßig oder sonst zusammengefassten Daten" über Mitglieder, Arbeitnehmer und Kunden zulässig, sofern die Angaben auf bestimmte Daten beschränkt werden und der Veröffentlichung kein schutzwürdiges Interesse einzelner Betroffener entgegensteht.
Das klingt zunächst positiv. Aber: Nach dieser Regelung dürfen weder Telefonnummer noch E-Mail-Adresse, das genaue Geburtsdatum oder gar ein Bild der Betroffenen wiedergegeben werden!
Möchten Sie beispielsweise den Trainer Herrn Müller als Ansprechpartner für die Abteilung "rhythmische Gymnastik" im Internet erwähnen und veröffentlichen Foto und Telefonnummer, haben Sie schon gegen dieses Gesetz verstoßen!
Das Gesetz schreibt ausdrücklich vor, dass nur die Berufsbezeichnung sowie Name, Titel und Anschrift weitergegeben werden dürfen. Möchten Sie auch Foto, Telefonnummer und E-Mail-Adresse bekannt geben, sollten Sie sich (aus Beweisgründen schriftlich) das Einverständnis der betreffenden Personen einholen. Orientieren Sie sich dabei an folgender Vorlage:
Hier genehmige ich, Max Mustermann, dass ich auf den Internet-Seiten des Musikvereins Musterstadt e.V. als Ansprechpartner Jugendarbeit genannt werde. Ich bin damit einverstanden, dass neben der Angabe meines Namens und meiner Anschrift auch mein Foto, meine Telefonnummer, meine Faxnummer und folgende E-Mail-Adresse genannt werden ................................ (nicht Zutreffendes streichen).
Diese Genehmigung gilt ab sofort. Sie ist jederzeit widerrufbar.
Datum / Unterschrift
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Profitieren Sie vom Spezialservice für Abonnenten: Sie erhalten regelmäßig die wichtigsten neuen Informationen und Checklisten, Behördenschreiben und aktuelle Informationen. Durch diesen Aktualisierungs-Service sind Sie immer auf dem neuesten Wissensstand. Auch über ganz neue Entwicklungen, wie zuletzt bei den Themen ïÜbungsleiter- und Ehrenamtspauschalen.
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Heinz-Wilhelm Vogel, Leiter des Instituts für zukunftsorientierte Vereinsarbeit:
Immer wieder werde ich gefragt: Worauf kommt es bei der erfolgreichen Vereinsarbeit heute an? Meine Antwort:
Vereine, die auch noch in fünf oder zehn Jahren erfolgreich sein möchten, müssen langfristig denken und handeln. Dazu gehören Fragen wie:
Was macht unseren Verein HEUTE für die Mitglieder attraktiv - und wie können wir sicherstellen, dass das auch noch morgen der Fall ist. Aber auch den neuen Herausforderungen m"ssen sich Vereine offensiv stellen:
Denken Sie nur an die schrumpfenden Zusch"sse der Kommunen, Gemeinden und Länder auf der einen Seite - und die steigenden (Nutzungs-) Gebühren auf der anderen.
Die Autoren des "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" stellen hierzu konkrete Lösungen, Ideen und Praxis-Tipps vor. Das erlaubt seinen Leserinnen und Lesern de fakto einen Blick "über den Tellerrand" hinaus - und bringt damit neuen Schwung und neue Ideen in die Vereinsarbeit."
Hein-Wilhelm Vogel, Institutsleiter
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Das "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" ist top-aktuell. Alle Steueränderungen, alle neuen Urteile und
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