Ist Ihre Satzung zukunftsfest? Oder ...

... tickt auch in Ihrer Vereinssatzung eine Zeitbombe, die zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen kann?

Günter Stein
Chefredakteur

Liebe Vorstandskollegin,
lieber Vorstandskollege,

der Satz mit der tickenden Zeitbombe stammt nicht von mir. Er stammt von einem Mitarbeiter des Finanzministeriums, mit dem ich mich kürzlich über das Thema Vereinsrecht unterhalten habe.

Hintergrund seiner Aussage ist der Umstand, dass viele Vereinsvorstände gar nicht mitbekommen haben, dass sie die Satzung ihres Vereins dringend auf den Prüfstand stellen müssen.

Hier nur drei Gründe:

  1. In vielen Vereinen wird die Ehrenamtspauschale gezahlt, ohne dass es eine Satzungsgrundlage dafür gibt. Zwar hat das Finanzministerium (BMF) mehrfach Übergangsfristen zur Satzungsänderung eingeräumt - aber die allerletzte Frist ist am 31.12.2010 ausgelaufen. Folge: Vereine, die jetzt noch die Ehrenamtspauschale nutzen, ohne die Satzung angepasst zu haben, verlieren unweigerlich die Gemeinnützigkeit, sobald das dem zuständigen Finanzamt auffällt.

  2. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Vereine ihr Umsatzsteuerprivileg verlieren, wenn sie in ihrer Satzung nicht eindeutig geregelt haben, an welche gemeinnützige Organisation oder öffentliche Stelle das Vereinsvermögen im Falle der Vereinsauflösung oder Vereinsliquidation zu fallen hat. Das heißt: Wenn die „Vermögensbindungsklausel“ in Ihrer Satzung nicht genau der Vorgabe der Mustersteuersatzung des Bundesfinanzministeriums entspricht, besteht höchste Gefahr für die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins (Urteil vom 23.07.2009, Az. V R 20/08).

  3. Städte und Kommunen streichen derzeit die Zuschüsse an Vereine zusammen wie selten zuvor - gleichzeitig steigen Mieten und Nutzungsgebühren. Zahlreiche Vereine können dem daraus resultierenden Finanzengpass nur begegnen, indem Sie die Mitgliedsbeiträge erhöhen und/oder Umlagen erheben. Der Haken an der Sache: Umlagen kann der Verein nicht „mal eben so“ erheben. Dazu bedarf es einer Satzungsgrundlage - die in vielen Vereinssatzungen fehlt.

Die Lösung:

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Mit besten Grüßen


Günter Stein
Chefredakteur

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