Welcher eine Satz im Vereinsrecht DEFINITIV nicht gilt!

Günter Stein

Sehr geehrte Vereins-Vorsitzende, sehr geehrter Vereins-Vorsitzender,

ein bekannter Satz lautet: "Fehler darf man machen, aber jeden Fehler nur einmal!"". Grundsätzlich ist das aus richtig. Denn aus Fehlern lernt man schließlich. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme und die betrifft unmittelbar Sie als Vereins-Vorstand:

Schon ein einziger Fehler kann
• Ihren Verein die Gemeinnützigkeit kosten,
• Abstimmungen unwirksam machen,
• die Jahreshauptversammlung zu Fall bringen,
• Sie in die persönliche Haftung treiben,
• den ganzen Verein lähmen oder gar ruinieren.

Damit Ihnen all das nicht passiert, habe ich für Sie in diesem Spezial-Report "So umgehen Sie als Vereins-Vorsitzender die 7 gefährlichsten Klippen im Vereinsrecht souverän und rechtssicher" zusammengestellt.

Werfen Sie gleich einen Blick hinein, denn hier geht es um IHRE persönlichE ABSICHERUNG!

Und ich verspreche Ihnen schon jetzt: Selbst die alten Hasen unter den VereinsVorständen sind immer wieder verblüfft, wo überall im Vereinsrecht gefährliche Klippen lauern. Mehr als einmal habe ich schon den Satz gehört: "Hätte ich das bloß früher gewusst ..."".

Doch es nützt nichts:
Nirgendwo sonst als im Vereinsrecht gilt der Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" mehr. Das macht diesen Spezial-Report für Sie und Ihre Vorstandskolleginnen und -kollegen so wichtig.

"Kann ich mich denn vor Fehlern nicht schützen?!""
Diese Frage ist mir schon unzählige Male von besorgten Vereins-Vorsitzenden gestellt worden. Die beruhigende Antwort: Doch, das können Sie. Aber nur mit dem entsprechenden Gewusst wie!!! Doch genau dieses "Gewusst wie" liefere ich Ihnen heute: mit dem beiliegenden Vereins-Spezialreport "Raus aus der Haftungsfalle, rein in die Sicherheit!"", den ich Ihnen als Vereins-Vorsitzenden ganz besonders ans Herz lege. schließlich geht es um Ihre Sicherheit, um Ihr Geld!
Doch vielleicht fragen Sie sich möglicherweise in diesem Moment aber auch: "Wie erfahre ich denn als Vereinsvorsitzender, wenn es so wichtige änderungen gibt und akuter Handlungsbedarf für uns besteht? Und vor allem: Wer sagt mir als Vereins-Vorsitzenden, WAS zu tun ist?""

Die Lösung:
Ich, Günter Stein, verrate es Ihnen. Denn zusammen mit 11 weiteren ausgewiesenen Expertinnen und Experten kann ich auch Ihnen mit dem neuen "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" jetzt zu jeder Tag- und Nachtzeit zur Seite stehen. Ich informiere Sie über alles, was wichtig im Vereinsrecht ist und liefere Ihnen die Vorlagen, Muster, Checklisten und Handlungsanleitungen, mit denen die rechtssichere und fehlerfreie Umsetzung leicht wird.
Damit biete ich Ihnen gemeinsam mit diesen Vereins-Expertinnen und Vereins-Experten das, was für Ihre persönliche Absicherung als Vereins-Vorsitzender am allerwichtigsten ist: Rechtssicherheit!

Mit besten Grßen
u_stein
Günter Stein

P.S.: Damit auch Sie das Standardwerk Handbuch für den Vereinsvorsitzenden zur erfolgreichen Vereinsorganisation und zum rechtssicheren Handeln und Entscheiden als Vorstand einmal ganz in Ruhe kennenlernen, lade ich Sie herzlich zu einem kostenlosen und risikolosen Kennenlern-Test ein und bedanke mich für Ihr Interesse mit drei sehr wichtigen Vereins-Ratgebern, die Sie als GRATIS-Geschenk vollkommen kostenlos von mir erhalten- Mehr dazu erfahren Sie in diesem Spezialreport.

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Rechtssicherheit bei den NEUEN Spendenformularen!
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Vorsicht Haftung:
Diese Neuregelungen haben viele Vereins-Vorstände überrascht:

stift

Seit 1.1.2015:
Neue Spendenformulare neue Vorgaben.
Hier ist die erste Schritt-für-Schritt-Ausfürllanleitung,
die Sie und Ihren Verein sofort auf die sichere Seite bringt.
Das Thema "Spendenhaftung" ist vom Tisch.

Vorstand

Bei der nächsten Satzungsänderung:
Fehlt dieser NEUE Satz in Ihrer Satzung, ist die Gemeinnützigkeit in Gefahr.
Fast 90 % aller Satzungen, die älter als 3 Jahre sind, sind betroffen.

Freiwillige Helfer

Ehrenamtspauschale 2019
Nicht jeder, der will, darf 720 Euro bekommen!
Entdecken Sie jetzt, wie Sie beim Thema "Ehrenamtspauschale" als Vorstand immer auf Nummer Sicher gehen!

Da haben Sie endlich eine überfällige Beitragserhöhung oder Umlage in der Mitgliederversammlung durchbekommen. Und dann passiert es: Hier ist der Fall, der NIEMALS bei Ihnen vorkommen sollte!

Rechtsfalle Abstimmung
Machen Sie die Beschlüsse auf Ihrer Mitgliederversammlung von Anfang an lieber hieb- und stichfest!

Stellen Sie sich folgende Situation einmal vor:
Abstimmung Sie haben hart für einen bestimmten Beschluss gekämpft. In der Mitgliederversammlung sind die Argumente hin und hergeflogen. Endlich kommt es zur Abstimmung. Und Sie gewinnen. Große Freude ... Doch dann, ein paar Tage später, das böse Erwachen:

Ein Mitglied erklärt, dass bei der Beschlussfassung einiges nicht mit dem Rechten zugegangen sei, und das es die Beschlüsse dieser Versammlung samt und sonders zu Fall bringen werde.

Ein Einzelfall? Nein! Einer, mit dem sich die Gerichte in Deutschland wieder und wieder beschäftigen. Denn Hand aufs Herz: Kein vorstand kann sich seine Wunschmitglieder backen. Aber: Als Vorstand können Sie einiges dafür tun, dass Sie einer solchen Drohung vollkommen gelassen entgegen sehen können!

Wie?
Ganz einfach indem Sie gleich einen Blick in den Beitrag "Rechtsfalle Abstimmung: Wie die Beschlüsse auf einer Mitgliederversammlung wirklich hieb- und stichfest sind" werfen und von einem der renommiertesten Vereins-Experten Deutschlands erfahren:

  • Die Mehrheit war dafür doch reicht sie auch tatsächlich?
  • Was bedeuten "�"einfache, qualifizierte oder relative Mehrheit" und bei welchen Abstimmungen kommt es auf welche Mehrheitsverhältnisse an?�
  • Wann liegt nach dem Gesetz eigentlich Einstimmigkeit vor?
  • So umgehen Sie alle Fallen beim Thema "Beschlussfähigkeit"

Rechtssichere Beschlüsse fassen: So geht's!

Ein Tipp schon vorweg:
Enthält Ihre Satzung keine ausdrückliche Bestimmung der notwendigen Mehrheit, genügt für einen wirksamen Beschluss die einfache Mehrheit (OLG München vom 29.1.2008). Aber: Was heißt "keine ausdrückliche Bestimmung"?

Sie sehen: Gerade bei wichtigen Beschlüssen ist es für Sie von enormer Wichtigkeit, Fehler zu vermeiden um nicht wieder und wieder von vorne anfangen zu Müssen. Die Sicherheit, das Ihnen solche Fehler, mit denen wichtige Beschlüsse anfechtbar werden, garantiert nicht passieren, liefert Ihnen der Beitrag "Abstimmungen im Verein" aus dem neuen "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" das Sie KOSTENLOS lesen und nutzen können. Es geht ganz einfach:

Fordern Sie jetzt einfach durch einen Klick hier Ihr persönliches Gratis-Test-Exemplar an - und es kommt umgehend mit gleich drei für Sie als Vereins-Vorsitzenden besonders wichtigen GRATIS-Vereins-Ratgebern zu Ihnen! Deshalb:

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WICHTIGE EMPFEHLUNG
Gehen Sie als Vorstand auch beim Thema Entlastung unbedingt auf Nummer sicher!

handschellen

Nach einer wirksamen Entlastung brauchen Sie sich um das Thema Haftung nicht mehr zu kümmern!

Leser des "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" können einen ganz besonderen Service nutzen. Im Rahmen der KOSTENLOSEN Redaktions-Sprechstunde können Sie direkt mit den Expertinnen und Experten hinter diesem Standardwerk für Deutschlands VereinsVorsitzende über ihre Fragen sprechen.

Eine der häufigsten Fragen in der Redaktions-Sprechstunde lautet: "Müssen wir als Vorstand eigentlich entlastet werden?"". Die Antwort:

Eine gesetzliche Vorschrift zur Entlastung gibt es nicht! Wenn also Ihre Vereins-Satzung nicht unbedingt die Entlastung vorsieht, könnten Sie sie getrost unter den Tisch fallen lassen.

WIRKLICH?

für Sie als Vorstand ist es Persönlich von enormen Vorteil, wenn Sie von der Mitgliederversammlung entlastet werden!

Warum?
Weil "Entlastung" bedeutet, dass Sie die Mitgliederversammlung von der Haftung freistellt.
Das heißt:
über alles, was Sie im Rechenschaftsbericht genannt haben und was der Mitgliederversammlung bekannt ist, kann Sie dann der Verein nicht mehr persönlich in Haftung nehmen. Sie sind, sozusagen, von jedem Risiko befreit!
Genau das macht den Beitrag "Entlastung des Vorstands" Wie Sie in allen Fragen rund um die Entlastung des Vorstands immer rechtssicher entscheiden so wertvoll für Sie. Fordern Sie Ihr Handbuch für den VereinsVorsitzenden am besten jetzt gleich an!

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überkritische Mitglieder gibt es in jedem Verein. Gut, wenn Sie sie gekonnt in die Schranken weisen können!

"Müssen wir Mitgliedern, die es übergenau wissen wollen, wirklich immer Auskunft geben?""

möglicherweise kennen Sie diese Situation auch: Ein Mitglied möchte unbedingt über die Kassenlage des Vereins oder zu einem anderen Punkt eine detaillierte Auskunft von Ihnen bekommen. Oder: Im Zuge der Mitgliederversammlung kommt es zu Meinungsverschiedenheiten über die Auftragsvergabe beim Einkauf von Vereins bedarf. In dieser und ähnlichen Situationen stehen Sie als Vereins- Vorsitzender vor der Frage: Welche Auskünfte dürfen oder Müssen Sie dem anfragenden Mitglied geben und welche nicht?

Die Antwort finden Sie auf Seite 7 im Beitrag "Jahreshauptversammlung".

Unverzichtbar, wenn Sie überkritische Mitglieder in Ihren Reihen haben und diese in die Schranken weisen wollen oder Müssen, ohne sich auf dünnes Eis zu begeben. Deshalb: Ab sofort kritische Situationen meistern -hier klicken

Achtung:
Werfen Sie dann auch gleich einen Blick auf Seite 12 im Beitrag "Entlastung des Vorstands". Denn dort geht es um den häufigsten Abstimmungsfehler bei der Entlastung. Ich bin fast sicher, dass er in Ihrem Verein auch schon passiert ist!

Tipp:
Falls es einmal heftige Diskussionen um die Amtsfürhrung eines Vorstandsmitglieds gibt, aber alle anderen außen vor sind, heißt das nicht, dass Sie selber nicht entlastet werden können. Der Trick: "Teilentlastung" oder auch "Entlastung einzelner Vorstandsmitglieder" ist hier die Lösung. Wie es funktioniert: Der Beitrag "Entlastung" aus Ihrem Handbuch für den VereinsVorsitzenden zeigt es Ihnen und sorgt damit dafür, dass Sie als Vorstand beruhigter schlafen können.

Doch apropos schlafen:
So verhindern Sie, dass Fehler bei der Einladung zur Jahreshauptversammlung Ihnen schlaflose Nächte bringen!

Auch das ist ein Fall, wie er immer wieder vorkommt:
Während der Versammlung macht ein Mitglied einen Vorschlag. Es wird beschlossen, gleich darüber abzustimmen. Schon hat die Falle zugeschlagen! Denn in der Regel können Sie nur über die Punkte abstimmen, die in der Tagesordnung genannt wurden. Und das auch nur, wenn die Tagesordnung und die Einladung zur Mitgliederversammlung rechtzeitig und vollständig zugegangen ist!

Denn: Mitglieder Müssen nach dem Gesetz VOR der Versammlung wissen, worüber abgestimmt werden soll. Nur so können sie entscheiden, ob Ihnen das wichtig genug ist, um an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, oder nicht.

Werden dann Plötzlich Beschlüsse getroffen, die gar nicht auf der Tagesordnung auftauchten, können diese von jedem Mitglied sogar von denen, die an der Versammlung teilgenommen haben angefochten und zu Fall gebracht werden. Peinlich für den Vorstand und lähmend für den Verein.

Damit Ihnen in Ihrem Verein NIEMALS solche Fehler passieren und Sie Ihre Mitgliederversammlung wirklich JEDERZEIT im Griff haben, hier ein ganz besonderer Service für Sie:

agenda

Ihre Tagesordnung ist Dreh- und Angelpunkt für die Mitgliederversammlung. Gehen Sie hier immer auf Nummer sicher!

  1. Im Handbuch für den VereinsVorsitzenden finden Sie den Beitrag "Jahreshauptversammlung", der Ihnen die Antworten auf die 12 häufigsten Zweifelsfragen zur Mitgliederversammlung liefert. Zum Beispiel:
    • -dürfen wir Gäste einladen?
    • -Darf ein Mitglied einen Anwalt mitbringen?
    • -Müssen wir zwingend eine Teilnehmerliste fürhren?
    • -Darf die Redezeit von Mitgliedern verkürzt werden?
    • Und, und, und.
  2. Ihr zusätzlicher Vorteil:
    Diese besondere Form der schriftlichen Beratung, wie Sie Ihnen nur das "Handbuch für den Vereins-Vorsitzenden" bietet, schützt Sie vor den 12 häufigsten Irrtümern rund um die Mitglieder- oder Jahreshauptversammlung!

Sicher zur Jahreshauptversammlung einladen

Vorsicht Irrtümer!
Zum Beispiel hier:

Irrtum:
Eine Versammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind.

Irrtum:
Die Mitglieder dürfen ihr Stimmrecht delegieren.

Irrtum:
Wenn Neuwahlen für den Vorstand anstehen, dürfen Beschlussfassungen zu anderen Tagesordnungspunkten erst nach der Wahl des neuen Vorstands getroffen werden.

Irrtum:
Ohne Kassenprüfer ist eine Entlastung des Vorstands nicht möglich.

Irrtum:
Das Protokoll einer Mitgliederversammlung ist nur dann gültig, wenn es auf der nächsten Mitgliederversammlung vorgelesen und genehmigt wird.

Irrtümer vermeiden - so geht's!

ÜBRIGENS:

taschenrechner

Kassenprüfung ohne Stress und ärger: Das Handbuch für den VereinsVorsitzenden bietet Ihnen die Garantie dafür!

Ein Riesenthema ist auch immer wieder die Kassenprüfung im Verein. So schrieb mir kürzlich ein "entgeisterter" Vereinsvorsitzender
"Der Prüfer will wirklich jeden einzelnen Bon kontrollieren und sogar die Gehaltslisten unserer übungsleiter und Minijobber will er sehen. Darf er das überhaupt?""
Wenn Fragen wie diese im Vereins-Alltag auftauchen, gibt es zwei Arten von Vereins-Vorsitzenden!

Die einen, die ratlos davor stehen und möglicherweise Unterlagen herausgeben, die NIEMALS hätten in fremde Hände geraten dürfen und die anderen, die in solchen Situationen einen kurzen Blick in das Handbuch für den VereinsVorsitzenden werfen und sofort wissen, welche Unterlagen der Kassenprüfer vom Verein bekommen MUSS, welche er bekommen DARF und welche NIEMALS an ihn herausgegeben werden dürfen.

Kassenprüfung rechtssicher durchfürhren - hier klicken

Genau das ist ja das ganz Besondere am neuen Handbuch für den VereinsVorsitzenden: Es bietet Ihnen Vereins-Praxis pur. Es spricht in klaren Worten die Fragen und Themen an, die Sie als Vereins-Vorsitzenden bewegen und liefert Ihnen die konkreten Antworten auf IHRE Fragen. Zum Vereinsrecht. Zum Vereinssteuerrecht. Zur Vereins-Organisation. Zur Gestaltung von Mitgliedsbeiträgen. Zur Gemeinnützigkeit. Und nicht vergessen:

Zum wahren Dreh- und Angelpunkt IHRES Vereinslebens: Ihre Satzung. Doch genau beim Thema Satzung lauern aktuell drei Fallen, die Ihrem Verein sogar die Gemeinnützigkeit, und damit Ihnen als Vorstand Kopf und Kragen kosten kann, wie das "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" berichtet. Darum geht es:

Welche dieser drei "tödlichen" Fallen lauern noch in Ihrer Satzung?

Die Satzung ist das "Grundgesetz" Ihres Vereins! An sie sind die Mitglieder gebunden und Sie als Vorstand erst Recht. Und nicht zu vergessen: Will Ihr Verein gemeinnützig sein oder es bleiben kommt es entscheidend darauf an, was die Satzung in Bezug auf die Vereinszwecke regelt. Und hier lauert schon die erste Falle:

Stimmen Satzungszweck und tatsächliche Tätigkeit Ihres Vereins noch überein?

Viele Vereinssatzungen sind schon einige Jahre alt. Manche sogar sehr alt. Doch im Laufe der Zeit kann viel passieren! Neue Vereinsangebote sollen neue Mitglieder anlocken, andere, die jahrzehntelang fester Bestandteil des Vereinslebens waren, fallen weg.

Und Plötzlich flattert Ihnen so ein Schreiben ins Haus:

"...haben wir bei der überprüfung der Vereinsaktivitäten laut Homepage des Vereins und laut Ihrer letzten Steuererklärung festgestellt, dass die tatsächlichen Vereinsaktivitäten nicht mehr mit den in Ihrer Satzung genannten, und als gemeinnützig anerkannten Zwecke übereinstimmen. Aus diesem Grund ist Ihnen die Gemeinnützigkeit zu versagen"

Sie glauben, so einen Brief wird es für Ihren Verein nicht geben?
Das dachte sich auch der "Fußballverein", der eine Tanzsportabteilung gründete. Fußball und Tanzsport das sind vollkommen unterschiedliche Dinge. Und schon kann es passieren! Und glauben Sie nicht, dass Ihr Finanzamt nichts merkt;

Vorsicht Falle

Ein wichtiger Erlass des Bundesfinanzministeriums zwingt viele Vereine zum Handeln. Vorstände, die das übersehen, riskieren die Gemeinnützigkeit!

Alle 3 Jahre muss Ihr Verein eine Steuererklärung abgeben. Mit einer Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, mit Belegen, mit dem Rechenschaftsbericht, dem Kassenbericht. Und hier schaut der Fiskus mehr als genau. Werden dann noch auf der Homepage Ihres Vereins Aktivitäten angeboten und beworben, die nicht vom Satzungszweck gedeckt sind dann wird es eng. Sehr eng!

Ab sofort: Satzungsfehler vermeiden

Oder denken Sie an diesen Fall:
Das Bundesfinanzministerium hat entschieden: JEDER gemeinnützige Verein in Deutschland muss eine GANZ BESTIMMTE Formulierung in der Satzung haben. Sie regelt, wohin das Vermögen des Vereins geht, wenn dieser einmal aufgelöst werden sollte.

Fast 90 % aller Satzungen, die älter als 2 Jahre sind, enthalten diesen wichtigen Satz noch nicht!

Fatal: Zwar hat das Finanzministerium entschieden: Dieser Satz muss nicht sofort in bestehende Vereinssatzungen eingebaut werden. ABER: Sobald eine Satzungsänderung durchgefürhrt wird, MUSS er in Ihre Vereinssatzung hinein!

FRAGE: Hat Ihr Verein in den letzten Jahren die Satzung einmal geändert?
Haben Sie dabei diesen einen Satz in Ihre Vereinssatzung aufgenommen?

Falls "Nein", ist Gefahr in Verzug. Machen Sie dann unbedingt Folgendes:

Bestellen Sie noch heute das Handbuch für den VereinsVorsitzenden. Ich habe Ihnen eine Checkliste zusammengestellt, mit der Sie Ihre Satzung sofort prüfen können (Beitrag Satzungs-Check).

Wichtig ist, dass Sie schnell handeln und zwar BEVOR Ihr Finanzamt es tut!

Vorsicht: Auch hier lauert möglicherweise eine Falle in Ihrer Satzung:

Auch das kommt immer wieder vor:
Während der laufenden Amtszeit fällt ein Vorstandsmitglied aus. "Macht nichts", denkt sich der Vorstand, "dann teilen wir uns die Aufgaben untereinander auf. Bis zur nächsten Mitgliederversammlung wird das schon noch gehen !""

Eine gute Idee. ABER: Wenn die Satzung nicht mitspielt und eine ganz bestimmte Regelung enthält, kann es passieren, dass Sie als Vorstand ohne Legitimierung handeln und für ALLE Geschäfte, die Sie in dieser Zeit machen, persönlich haften. Mit IHREM Geld!

Was den Unterschied macht?
Schauen Sie einfach mal in Ihrer Satzung nach? Steht dort zum Beispiel:

"Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister" ODER STEHT DORT "Der Vorstand besteht aus 3 Personen, dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister?

Sie meinen, das macht keinen Großen Unterschied? Oh doch! Der Unterschied ist gewaltig! Im "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" erfahren Sie im Beitrag "Satzungs-Check", ganz genau, warum und wie Sie jetzt, mit einer kleinen, aber unscheinbaren Satzungsänderung, Ihrem Verein und Ihrem Vorstand für allezeit maximale Handlungssicherheit garantieren egal was auch passiert!

Vorsicht, Vorsicht, Vorsicht!

Ende 2013 ist etwas für Sie als Vorstand und für Ihren Verein sehr wichtiges passiert! Das Bundesfinanzministerium hat NEUE Muster für Ihre Spendenbescheinigungen herausgebracht! Und es hat entschieden: KEIN Verein in Deutschland darf ab 1.1.2015 die alten Vorlagen mehr benutzen!

Die Crux:
Plötzlich stehen viele Schatzmeister und Vereinsvorsitzende vor der Frage:

  • "Wie fürlle ich das GANZ NEUE Formular für Sammelbescheinigungen aus?""
  • "Wann darf ich auf den neuen Formularen ankreuzen, ob es sich um Mitgliedsbeiträge handelt oder nicht?""
  • "Wieso darf ich die Beträge nicht mehr nur in Zahlen schreiben und wie mache ich es richtig?""

Hier sind wirklich gute Nachrichten für Sie!

Als ganz besonderes Dankeschön für Ihre Test-Anforderung des "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" habe ich mir etwas ganz Besonderes für Sie ausgedacht! Als erstes von insgesamt 3 Dankeschön-GRATIS-Geschenken erhalten Sie von mir den Vereins-Sonderreport ""Zuwendungsbestätigungen rechtssicher ausstellen"" GRATIS.

Sofort-Download "Zuwendungsbestätigungen rechtssicher ausstellen" gratis sichern!

Das NEUE "Handbuch für den VereinsVorsitzenden": Selbst für alte Hasen eine Bereicherung!

"Ein Ratgeber, wie er besser nicht sein könnte!""

"Selbst ich als alter Hase im VereinsGeschäft bin immer wieder froh und dankbar für die Tipps, Hinweise und Hilfestellungen aus dem ,Handbuch für den VereinsVorsitzenden. Gerade in den letzten Jahren hat sich rechtlich so vieles getan, dass es mir ohne diesen Ratgeber schwerfallen würde, a jour zu bleiben und Fehler zu vermeiden. für mich ist das Handbuch unverzichtbar.""

Hans Joachim Henrich, Bonn

Der Clou:
Dieser einzigartige Vereins-Ratgeber zeigt Ihnen anhand der echten Vorlagen Schritt für Schritt, wie Sie Spenden korrekt bescheinigen und fürhrt Sie sicher über alle Klippen. Zum Beispiel, wenn Ihr Verein Sachspenden erhält. Oder wenn jemand dem Verein Arbeitsleistungen spendet. Denn ACHTUNG: Hier lauert eine ganz gemeine Falle! Es gilt der Grundsatz: Eine Spendenbescheinigung gibt es nur für einen Vermögensabfluss! Ohne Vermögensabfluss keine Spendenbescheinigung!

Wichtig:
können Sie also für eine erbrachte Arbeitsleistung keine Spendenbescheinigung ausstellen? Die Antwort: Doch, aber nur, wenn Sie wissen, wie es geht. Sonst ist die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins in Gefahr und Sie als Vorstand geraten unmittelbar in die Spendenhaftung!

Deshalb:
Gehen Sie jetzt als Vorstand bei allen Ihren Entscheidungen auf Nummer Sicher. Fordern Sie Ihr ganz persönliches Gratis-Test-Exemplar des neuen "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" an und entdecken Sie neben den bereits angesprochenen Themen:

Finanz-Check 2019:
Wie Sie den Finanzstatus Ihres Vereins überschlägig überprüfen und dadurch finanzielle Nachteile vermeiden

Geldquellen und fürdermittel:
Von diesen Geldern und Födertöpfen kann Ihr Verein jetzt profitieren

Jahreshauptversammlung:
Wie Sie das Mitgliedertreffen auch in Zweifelsfällen sicher im Griff haben

Mitglieder werben
Die besten neuen Ideen, wie Sie für Ihren Verein jetzt neue Mitglieder werben können

Außerordentliche Mitgliederversammlung:
Die 12 häufigsten Praxisfragen klipp und klar erläutert!

übungsleiterpauschale 2019:
Wer Sie bekommen darf, wie Sie sie mit Ehrenamtspauschale oder Mini-Job gestalten, wie Sie sie strategisch geschickt einsetzen

Ehrenamtspauschale 2019:
So nutzen Sie alle Möglichkeiten auch für den Vorstand!

Haftungsrisiko begrenzen:
So sichern Sie als Vorstand Ihr privates Vermögen!

PR & Öffentlichkeitsarbeit:
So fürdern Sie das Ansehen Ihres Vereins durch eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit

Satzungs-Check:
Wie Sie Ihre Vereinssatzung jederzeit wasserdicht formulieren und was in keiner Satzung fehlen sollte

Säumige Mitglieder:
So bauen Sie in nur 5 Schritten ein perfektes Mahnwesen auf inklusive vieler Musterbriefe!

Internet und Facebook:
So nutzen Sie rechtssicher alle neue Möglichkeiten, um für Ihren Verein zu werbern

Satzungsänderungen:
Von der Beschlussfassung bis hin zur Eintragung in das Vereinsregister: So machen Sie in 8 Schritten alles richtig

Steuerarten:
Wann Steuern auch für Ihren gemeinnützigen Verein ein wichtiges Thema sind- und wie Sie alle gesetzlichen Vorgaben sicher erfüllen

Vorstandsmitglieder, fehlende:
So stellen Sie sicher, dass Ihr Verein handlungsfähig bleibt und Ihr Vorstand nicht durch einen Notvorstand ersetzt wird

Mitglieder: Rechte und Pflichten
Wie Sie die Mitgliedschaft in Ihrem Verein eindeutig und rechtssicher regeln

Beiträge attraktiv gestalten
So realisieren Sie eine attraktive und zeitgemäße Beitragsgestaltung für Ihren Verein

Vorstandswahlen von A-Z:
Wie Sie alle organisatorischen und rechtlichen Fallstricke sicher umgehen

Fazit:

Das neue "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" ist eine in dieser Form einmalige und stets rechtssichere Informations- und Beratungsquelle für Sie als Vereins-Vorsitzenden. Fordern Sie es jetzt gleich mit einem Klick an. Einfacher geht es nicht. Testen Sie es 14 Tage lang vollkommen in Ruhe und freuen Sie sich über diese 3 wertvollen Vereins-Ratgeber, die Sie als Dankeschön für Ihre Testanforderung GRATIS als Sofort-Download bekommen und für immer behalten dürfen, egal, wie Sie sich nach Ihrem 14-Tage-Test entscheiden:

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