Welcher eine Satz im Vereinsrecht DEFINITIV nicht gilt
Müssen Sie als Vorstand entlastet werden? Antwort: Es wäre ein schlimmer Fehler, wenn nicht
Was tun, wenn Mitglieder mehr Auskünfte verlangen, als Sie geben wollen oder können
Was in keiner Tagesordnung fehlen darf
Darf der Kassenprüfer das wirklich von Ihnen verlangen?
Hoffentlich bekommt Ihr Verein NIEMALS so ein Schreiben vom Finanzamt
Test: Besteht Ihre Satzung diesen Sicherheits-Check? Er besteht nur aus einer Frage!
Schauen Sie mal: Diese 3 GRATIS-Geschenke bekommt Ihr Verein!
Sehr geehrte Vereins-Vorsitzende, sehr geehrter Vereins-Vorsitzender,
ein bekannter Satz lautet: "Fehler darf man machen, aber jeden Fehler nur einmal!"". Grundsätzlich ist das aus richtig. Denn aus Fehlern lernt man schließlich. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme und die betrifft unmittelbar Sie als Vereins-Vorstand:
Schon ein einziger Fehler kann
• Ihren Verein die
Gemeinnützigkeit kosten,
• Abstimmungen unwirksam machen,
• die
Jahreshauptversammlung zu Fall bringen,
• Sie in die persönliche Haftung
treiben,
• den ganzen Verein lähmen oder gar ruinieren.
Damit Ihnen all das nicht passiert, habe ich für Sie in diesem Spezial-Report "So umgehen Sie als Vereins-Vorsitzender die 7 gefährlichsten Klippen im Vereinsrecht souverän und rechtssicher" zusammengestellt.
Werfen Sie gleich einen Blick hinein, denn hier geht es um IHRE persönlichE ABSICHERUNG!
Und ich verspreche Ihnen schon jetzt: Selbst die alten Hasen unter den VereinsVorständen sind immer wieder verblüfft, wo überall im Vereinsrecht gefährliche Klippen lauern. Mehr als einmal habe ich schon den Satz gehört: "Hätte ich das bloß früher gewusst ..."".
Doch es nützt nichts:
Nirgendwo sonst als im Vereinsrecht gilt der
Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" mehr. Das macht diesen
Spezial-Report für Sie und Ihre Vorstandskolleginnen und -kollegen so wichtig.
"Kann ich mich denn vor Fehlern nicht schützen?!""
Diese
Frage ist mir schon unzählige Male von besorgten Vereins-Vorsitzenden gestellt
worden. Die beruhigende Antwort: Doch, das können Sie. Aber nur mit dem
entsprechenden Gewusst wie!!! Doch genau dieses "Gewusst wie" liefere ich
Ihnen heute: mit dem beiliegenden Vereins-Spezialreport "Raus aus der
Haftungsfalle, rein in die Sicherheit!"", den ich Ihnen als
Vereins-Vorsitzenden ganz besonders ans Herz lege. schließlich geht es um
Ihre Sicherheit, um Ihr Geld!
Doch vielleicht fragen Sie sich
möglicherweise in diesem Moment aber auch: "Wie erfahre ich denn als
Vereinsvorsitzender, wenn es so wichtige änderungen gibt und akuter
Handlungsbedarf für uns besteht? Und vor allem: Wer sagt mir als
Vereins-Vorsitzenden, WAS zu tun ist?""
Die Lösung:
Ich, Günter Stein, verrate es Ihnen.
Denn zusammen mit 11 weiteren ausgewiesenen Expertinnen und Experten kann
ich auch Ihnen mit dem neuen "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" jetzt zu
jeder Tag- und Nachtzeit zur Seite stehen. Ich informiere Sie über alles,
was wichtig im Vereinsrecht ist und liefere Ihnen die Vorlagen, Muster,
Checklisten und Handlungsanleitungen, mit denen die rechtssichere und
fehlerfreie Umsetzung leicht wird.
Damit biete ich Ihnen gemeinsam
mit diesen Vereins-Expertinnen und Vereins-Experten das, was für Ihre
persönliche Absicherung als Vereins-Vorsitzender am allerwichtigsten ist:
Rechtssicherheit!
Mit besten Grßen
Günter Stein
P.S.: Damit auch Sie das Standardwerk Handbuch für den Vereinsvorsitzenden zur erfolgreichen Vereinsorganisation und zum rechtssicheren Handeln und Entscheiden als Vorstand einmal ganz in Ruhe kennenlernen, lade ich Sie herzlich zu einem kostenlosen und risikolosen Kennenlern-Test ein und bedanke mich für Ihr Interesse mit drei sehr wichtigen Vereins-Ratgebern, die Sie als GRATIS-Geschenk vollkommen kostenlos von mir erhalten- Mehr dazu erfahren Sie in diesem Spezialreport.
Seit 1.1.2015:
Neue
Spendenformulare neue Vorgaben.
Hier ist die erste
Schritt-für-Schritt-Ausfürllanleitung,
die Sie und Ihren Verein
sofort auf die sichere Seite bringt.
Das Thema "Spendenhaftung" ist
vom Tisch.
Bei der nächsten
Satzungsänderung:
Fehlt dieser NEUE Satz in Ihrer Satzung,
ist die Gemeinnützigkeit in Gefahr.
Fast 90 % aller
Satzungen, die älter als 3 Jahre sind, sind betroffen.
Ehrenamtspauschale
2019
Nicht jeder, der will, darf 720 Euro
bekommen!
Entdecken Sie jetzt, wie Sie beim Thema
"Ehrenamtspauschale" als Vorstand immer auf Nummer Sicher gehen!
Stellen Sie sich folgende Situation einmal vor:
Sie haben hart für einen bestimmten Beschluss gekämpft. In der
Mitgliederversammlung sind die Argumente hin und hergeflogen. Endlich kommt
es zur Abstimmung. Und Sie gewinnen. Große Freude ... Doch dann, ein paar
Tage später, das böse Erwachen:
Ein Mitglied erklärt, dass bei der Beschlussfassung einiges nicht mit dem Rechten zugegangen sei, und das es die Beschlüsse dieser Versammlung samt und sonders zu Fall bringen werde.
Ein Einzelfall? Nein! Einer, mit dem sich die Gerichte in Deutschland wieder und wieder beschäftigen. Denn Hand aufs Herz: Kein vorstand kann sich seine Wunschmitglieder backen. Aber: Als Vorstand können Sie einiges dafür tun, dass Sie einer solchen Drohung vollkommen gelassen entgegen sehen können!
Wie?
Ganz einfach indem Sie gleich einen Blick in
den Beitrag "Rechtsfalle Abstimmung: Wie die Beschlüsse auf einer
Mitgliederversammlung wirklich hieb- und stichfest sind" werfen und
von einem der renommiertesten Vereins-Experten Deutschlands erfahren:
Rechtssichere Beschlüsse fassen: So geht's!
Ein Tipp schon vorweg:
Enthält Ihre Satzung keine
ausdrückliche Bestimmung der notwendigen Mehrheit, genügt für einen wirksamen
Beschluss die einfache Mehrheit (OLG München vom 29.1.2008). Aber: Was
heißt "keine ausdrückliche Bestimmung"?
Sie sehen: Gerade bei wichtigen Beschlüssen ist es für Sie von enormer Wichtigkeit, Fehler zu vermeiden um nicht wieder und wieder von vorne anfangen zu Müssen. Die Sicherheit, das Ihnen solche Fehler, mit denen wichtige Beschlüsse anfechtbar werden, garantiert nicht passieren, liefert Ihnen der Beitrag "Abstimmungen im Verein" aus dem neuen "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" das Sie KOSTENLOS lesen und nutzen können. Es geht ganz einfach:
Fordern Sie jetzt einfach durch einen Klick hier Ihr persönliches Gratis-Test-Exemplar an - und es kommt umgehend mit gleich drei für Sie als Vereins-Vorsitzenden besonders wichtigen GRATIS-Vereins-Ratgebern zu Ihnen! Deshalb:
Leser des "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" können einen ganz besonderen Service nutzen. Im Rahmen der KOSTENLOSEN Redaktions-Sprechstunde können Sie direkt mit den Expertinnen und Experten hinter diesem Standardwerk für Deutschlands VereinsVorsitzende über ihre Fragen sprechen.
Eine der häufigsten Fragen in der Redaktions-Sprechstunde lautet: "Müssen wir als Vorstand eigentlich entlastet werden?"". Die Antwort:
Eine gesetzliche Vorschrift zur Entlastung gibt es nicht! Wenn also Ihre Vereins-Satzung nicht unbedingt die Entlastung vorsieht, könnten Sie sie getrost unter den Tisch fallen lassen.
Warum?
Weil "Entlastung" bedeutet, dass Sie die
Mitgliederversammlung von der Haftung freistellt.
Das heißt:
über
alles, was Sie im Rechenschaftsbericht genannt haben und was der
Mitgliederversammlung bekannt ist, kann Sie dann der Verein nicht mehr
persönlich in Haftung nehmen. Sie sind, sozusagen, von jedem Risiko befreit!
Genau das macht den Beitrag "Entlastung des Vorstands" Wie Sie in allen
Fragen rund um die Entlastung des Vorstands immer rechtssicher entscheiden
so wertvoll für Sie. Fordern Sie Ihr Handbuch für den VereinsVorsitzenden am
besten jetzt gleich an!
möglicherweise kennen Sie diese Situation auch: Ein Mitglied möchte unbedingt über die Kassenlage des Vereins oder zu einem anderen Punkt eine detaillierte Auskunft von Ihnen bekommen. Oder: Im Zuge der Mitgliederversammlung kommt es zu Meinungsverschiedenheiten über die Auftragsvergabe beim Einkauf von Vereins bedarf. In dieser und ähnlichen Situationen stehen Sie als Vereins- Vorsitzender vor der Frage: Welche Auskünfte dürfen oder Müssen Sie dem anfragenden Mitglied geben und welche nicht?
Die Antwort finden Sie auf Seite 7 im Beitrag "Jahreshauptversammlung".
Unverzichtbar, wenn Sie überkritische Mitglieder in Ihren Reihen haben und diese in die Schranken weisen wollen oder Müssen, ohne sich auf dünnes Eis zu begeben. Deshalb: Ab sofort kritische Situationen meistern -hier klicken
Achtung:
Werfen Sie dann auch gleich einen Blick auf
Seite 12 im Beitrag "Entlastung des Vorstands". Denn dort geht es um den
häufigsten Abstimmungsfehler bei der Entlastung. Ich bin fast sicher, dass
er in Ihrem Verein auch schon passiert ist!
Tipp:
Falls es einmal heftige Diskussionen um die
Amtsfürhrung eines Vorstandsmitglieds gibt, aber alle anderen außen vor
sind, heißt das nicht, dass Sie selber nicht entlastet werden können. Der
Trick: "Teilentlastung" oder auch "Entlastung einzelner
Vorstandsmitglieder" ist hier die Lösung. Wie es funktioniert: Der Beitrag
"Entlastung" aus Ihrem Handbuch für den VereinsVorsitzenden zeigt es Ihnen
und sorgt damit dafür, dass Sie als Vorstand beruhigter schlafen
können.
Auch das ist ein Fall, wie er immer wieder vorkommt:
Während der
Versammlung macht ein Mitglied einen Vorschlag. Es wird beschlossen, gleich
darüber abzustimmen. Schon hat die Falle zugeschlagen! Denn in der Regel können
Sie nur über die Punkte abstimmen, die in der Tagesordnung genannt wurden. Und
das auch nur, wenn die Tagesordnung und die Einladung zur Mitgliederversammlung
rechtzeitig und vollständig zugegangen ist!
Denn: Mitglieder Müssen nach dem Gesetz VOR der Versammlung wissen, worüber abgestimmt werden soll. Nur so können sie entscheiden, ob Ihnen das wichtig genug ist, um an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, oder nicht.
Werden dann Plötzlich Beschlüsse getroffen, die gar nicht auf der Tagesordnung auftauchten, können diese von jedem Mitglied sogar von denen, die an der Versammlung teilgenommen haben angefochten und zu Fall gebracht werden. Peinlich für den Vorstand und lähmend für den Verein.
Damit Ihnen in Ihrem Verein NIEMALS solche Fehler passieren und Sie Ihre Mitgliederversammlung wirklich JEDERZEIT im Griff haben, hier ein ganz besonderer Service für Sie:
Sicher zur Jahreshauptversammlung einladen
Irrtum:
Eine Versammlung ist nur dann
beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind.
Irrtum:
Die Mitglieder dürfen ihr Stimmrecht
delegieren.
Irrtum:
Wenn Neuwahlen für den Vorstand anstehen,
dürfen Beschlussfassungen zu anderen Tagesordnungspunkten erst nach
der Wahl des neuen Vorstands getroffen werden.
Irrtum:
Ohne Kassenprüfer ist eine Entlastung des
Vorstands nicht möglich.
Irrtum:
Das Protokoll einer Mitgliederversammlung
ist nur dann gültig, wenn es auf der nächsten Mitgliederversammlung
vorgelesen und genehmigt wird.
Ein Riesenthema ist auch immer wieder die Kassenprüfung im Verein. So
schrieb mir kürzlich ein "entgeisterter" Vereinsvorsitzender
"Der
Prüfer will wirklich jeden einzelnen Bon kontrollieren und sogar die
Gehaltslisten unserer übungsleiter und Minijobber will er sehen. Darf er das
überhaupt?""
Wenn Fragen wie diese im Vereins-Alltag auftauchen, gibt es
zwei Arten von Vereins-Vorsitzenden!
Die einen, die ratlos davor stehen und möglicherweise Unterlagen herausgeben, die NIEMALS hätten in fremde Hände geraten dürfen und die anderen, die in solchen Situationen einen kurzen Blick in das Handbuch für den VereinsVorsitzenden werfen und sofort wissen, welche Unterlagen der Kassenprüfer vom Verein bekommen MUSS, welche er bekommen DARF und welche NIEMALS an ihn herausgegeben werden dürfen.
Kassenprüfung
rechtssicher durchfürhren - hier klicken
Genau das ist ja das ganz Besondere am neuen Handbuch für den VereinsVorsitzenden: Es bietet Ihnen Vereins-Praxis pur. Es spricht in klaren Worten die Fragen und Themen an, die Sie als Vereins-Vorsitzenden bewegen und liefert Ihnen die konkreten Antworten auf IHRE Fragen. Zum Vereinsrecht. Zum Vereinssteuerrecht. Zur Vereins-Organisation. Zur Gestaltung von Mitgliedsbeiträgen. Zur Gemeinnützigkeit. Und nicht vergessen:
Zum wahren Dreh- und Angelpunkt IHRES Vereinslebens: Ihre Satzung. Doch genau beim Thema Satzung lauern aktuell drei Fallen, die Ihrem Verein sogar die Gemeinnützigkeit, und damit Ihnen als Vorstand Kopf und Kragen kosten kann, wie das "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" berichtet. Darum geht es:
Die Satzung ist das "Grundgesetz" Ihres Vereins! An sie sind die Mitglieder gebunden und Sie als Vorstand erst Recht. Und nicht zu vergessen: Will Ihr Verein gemeinnützig sein oder es bleiben kommt es entscheidend darauf an, was die Satzung in Bezug auf die Vereinszwecke regelt. Und hier lauert schon die erste Falle:
Viele Vereinssatzungen sind schon einige Jahre alt. Manche sogar sehr alt. Doch im Laufe der Zeit kann viel passieren! Neue Vereinsangebote sollen neue Mitglieder anlocken, andere, die jahrzehntelang fester Bestandteil des Vereinslebens waren, fallen weg.
Und Plötzlich flattert Ihnen so ein Schreiben ins Haus:
"...haben wir bei der überprüfung der Vereinsaktivitäten laut Homepage des Vereins und laut Ihrer letzten Steuererklärung festgestellt, dass die tatsächlichen Vereinsaktivitäten nicht mehr mit den in Ihrer Satzung genannten, und als gemeinnützig anerkannten Zwecke übereinstimmen. Aus diesem Grund ist Ihnen die Gemeinnützigkeit zu versagen"
Sie glauben, so einen Brief wird es für Ihren Verein nicht
geben?
Das dachte sich auch der "Fußballverein", der eine
Tanzsportabteilung gründete. Fußball und Tanzsport das sind vollkommen
unterschiedliche Dinge. Und schon kann es passieren! Und glauben Sie nicht,
dass Ihr Finanzamt nichts merkt;
Alle 3 Jahre muss Ihr Verein eine Steuererklärung abgeben. Mit einer Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, mit Belegen, mit dem Rechenschaftsbericht, dem Kassenbericht. Und hier schaut der Fiskus mehr als genau. Werden dann noch auf der Homepage Ihres Vereins Aktivitäten angeboten und beworben, die nicht vom Satzungszweck gedeckt sind dann wird es eng. Sehr eng!
Ab
sofort: Satzungsfehler vermeiden
Oder denken Sie an diesen Fall:
Das
Bundesfinanzministerium hat entschieden: JEDER gemeinnützige Verein in
Deutschland muss eine GANZ BESTIMMTE Formulierung in der Satzung haben. Sie
regelt, wohin das Vermögen des Vereins geht, wenn dieser einmal aufgelöst
werden sollte.
Fatal: Zwar hat das Finanzministerium entschieden: Dieser Satz muss nicht sofort in bestehende Vereinssatzungen eingebaut werden. ABER: Sobald eine Satzungsänderung durchgefürhrt wird, MUSS er in Ihre Vereinssatzung hinein!
FRAGE: Hat Ihr Verein in den letzten Jahren die Satzung einmal
geändert?
Haben Sie dabei diesen einen Satz in Ihre Vereinssatzung
aufgenommen?
Falls "Nein", ist Gefahr in Verzug. Machen Sie dann unbedingt Folgendes:
Bestellen Sie noch heute das Handbuch für den VereinsVorsitzenden. Ich habe Ihnen eine Checkliste zusammengestellt, mit der Sie Ihre Satzung sofort prüfen können (Beitrag Satzungs-Check).
Wichtig ist, dass Sie schnell handeln und zwar BEVOR Ihr Finanzamt es tut!
Auch das kommt immer wieder vor:
Während der laufenden
Amtszeit fällt ein Vorstandsmitglied aus. "Macht nichts", denkt sich der
Vorstand, "dann teilen wir uns die Aufgaben untereinander auf. Bis zur nächsten
Mitgliederversammlung wird das schon noch gehen !""
Eine gute Idee. ABER: Wenn die Satzung nicht mitspielt und eine ganz bestimmte Regelung enthält, kann es passieren, dass Sie als Vorstand ohne Legitimierung handeln und für ALLE Geschäfte, die Sie in dieser Zeit machen, persönlich haften. Mit IHREM Geld!
Was den Unterschied macht?
Schauen Sie einfach mal in
Ihrer Satzung nach? Steht dort zum Beispiel:
"Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister" ODER STEHT DORT "Der Vorstand besteht aus 3 Personen, dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister?
Sie meinen, das macht keinen Großen Unterschied? Oh doch! Der Unterschied ist gewaltig! Im "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" erfahren Sie im Beitrag "Satzungs-Check", ganz genau, warum und wie Sie jetzt, mit einer kleinen, aber unscheinbaren Satzungsänderung, Ihrem Verein und Ihrem Vorstand für allezeit maximale Handlungssicherheit garantieren egal was auch passiert!
Ende 2013 ist etwas für Sie als Vorstand und für Ihren Verein sehr wichtiges passiert! Das Bundesfinanzministerium hat NEUE Muster für Ihre Spendenbescheinigungen herausgebracht! Und es hat entschieden: KEIN Verein in Deutschland darf ab 1.1.2015 die alten Vorlagen mehr benutzen!
Die Crux:
Plötzlich stehen viele Schatzmeister und
Vereinsvorsitzende vor der Frage:
Als ganz besonderes Dankeschön für Ihre Test-Anforderung des "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" habe ich mir etwas ganz Besonderes für Sie ausgedacht! Als erstes von insgesamt 3 Dankeschön-GRATIS-Geschenken erhalten Sie von mir den Vereins-Sonderreport ""Zuwendungsbestätigungen rechtssicher ausstellen"" GRATIS.
Sofort-Download "Zuwendungsbestätigungen rechtssicher ausstellen" gratis sichern!
"Ein Ratgeber, wie er besser nicht sein könnte!""
"Selbst ich als alter Hase im VereinsGeschäft bin immer wieder froh und dankbar für die Tipps, Hinweise und Hilfestellungen aus dem ,Handbuch für den VereinsVorsitzenden. Gerade in den letzten Jahren hat sich rechtlich so vieles getan, dass es mir ohne diesen Ratgeber schwerfallen würde, a jour zu bleiben und Fehler zu vermeiden. für mich ist das Handbuch unverzichtbar.""
Hans Joachim Henrich, Bonn
Der Clou:
Dieser einzigartige Vereins-Ratgeber zeigt
Ihnen anhand der echten Vorlagen Schritt für Schritt, wie Sie Spenden korrekt
bescheinigen und fürhrt Sie sicher über alle Klippen. Zum Beispiel, wenn Ihr
Verein Sachspenden erhält. Oder wenn jemand dem Verein Arbeitsleistungen
spendet. Denn ACHTUNG: Hier lauert eine ganz gemeine Falle! Es gilt der
Grundsatz: Eine Spendenbescheinigung gibt es nur für einen Vermögensabfluss!
Ohne Vermögensabfluss keine Spendenbescheinigung!
Wichtig:
können Sie also für eine erbrachte
Arbeitsleistung keine Spendenbescheinigung ausstellen? Die Antwort: Doch, aber
nur, wenn Sie wissen, wie es geht. Sonst ist die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins
in Gefahr und Sie als Vorstand geraten unmittelbar in die Spendenhaftung!
Deshalb:
Gehen Sie jetzt als Vorstand
bei allen Ihren Entscheidungen auf Nummer Sicher. Fordern Sie Ihr ganz
persönliches Gratis-Test-Exemplar des neuen "Handbuch für den
VereinsVorsitzenden" an und entdecken Sie neben den bereits angesprochenen
Themen:
Finanz-Check 2019:
Wie Sie den Finanzstatus Ihres
Vereins überschlägig überprüfen und dadurch finanzielle Nachteile
vermeiden
Geldquellen und fürdermittel:
Von diesen Geldern
und Födertöpfen kann Ihr Verein jetzt profitieren
Jahreshauptversammlung:
Wie Sie das
Mitgliedertreffen auch in Zweifelsfällen sicher im Griff haben
Mitglieder werben
Die besten neuen Ideen, wie Sie
für Ihren Verein jetzt neue Mitglieder werben können
Außerordentliche Mitgliederversammlung:
Die 12
häufigsten Praxisfragen klipp und klar erläutert!
übungsleiterpauschale 2019:
Wer Sie bekommen darf,
wie Sie sie mit Ehrenamtspauschale oder Mini-Job gestalten, wie Sie sie
strategisch geschickt einsetzen
Ehrenamtspauschale 2019:
So nutzen Sie alle
Möglichkeiten auch für den Vorstand!
Haftungsrisiko begrenzen:
So sichern Sie als
Vorstand Ihr privates Vermögen!
PR & Öffentlichkeitsarbeit:
So fürdern Sie das
Ansehen Ihres Vereins durch eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit
Satzungs-Check:
Wie Sie Ihre Vereinssatzung
jederzeit wasserdicht formulieren und was in keiner Satzung fehlen
sollte
Säumige Mitglieder:
So bauen Sie in nur 5 Schritten
ein perfektes Mahnwesen auf inklusive vieler Musterbriefe!
Internet und Facebook:
So nutzen Sie rechtssicher
alle neue Möglichkeiten, um für Ihren Verein zu werbern
Satzungsänderungen:
Von der Beschlussfassung bis
hin zur Eintragung in das Vereinsregister: So machen Sie in 8 Schritten
alles richtig
Steuerarten:
Wann Steuern auch für Ihren
gemeinnützigen Verein ein wichtiges Thema sind- und wie Sie alle
gesetzlichen Vorgaben sicher erfüllen
Vorstandsmitglieder, fehlende:
So stellen Sie
sicher, dass Ihr Verein handlungsfähig bleibt und Ihr Vorstand nicht durch
einen Notvorstand ersetzt wird
Mitglieder: Rechte und Pflichten
Wie Sie die
Mitgliedschaft in Ihrem Verein eindeutig und rechtssicher regeln
Beiträge attraktiv gestalten
So realisieren Sie
eine attraktive und zeitgemäße Beitragsgestaltung für Ihren Verein
Vorstandswahlen von A-Z:
Wie Sie alle
organisatorischen und rechtlichen Fallstricke sicher
umgehen
Das neue "Handbuch für den VereinsVorsitzenden" ist eine in dieser Form einmalige und stets rechtssichere Informations- und Beratungsquelle für Sie als Vereins-Vorsitzenden. Fordern Sie es jetzt gleich mit einem Klick an. Einfacher geht es nicht. Testen Sie es 14 Tage lang vollkommen in Ruhe und freuen Sie sich über diese 3 wertvollen Vereins-Ratgeber, die Sie als Dankeschön für Ihre Testanforderung GRATIS als Sofort-Download bekommen und für immer behalten dürfen, egal, wie Sie sich nach Ihrem 14-Tage-Test entscheiden:
Dieser BRANDNEUE Ratgeber macht das rechtsichere ausfürllen und Erteilen von Spenden- bescheinigungen nach den neuesten Vorgaben des Bundesfinanzministerium einfach!
Mit diesem Satzungs-Check stellen Sie blitzschnell fest, ob Ihre Satzung veraltete und damit gefährliche oder nachteilige Regelungen enthült und können Sie umgehend "reparieren".
"Neue Sponsoren finden wird immer schwieriger?"" Diesen Satz wird man in Ihrem Vorstand nicht mehr hören; denn dieser Spezial-Ratgeber gibt Ihnen unzählige Ideen an die Hand, um Sponsoren für Ihren Verein zu begeistern. Praxisbewährt und direkt einsetzbar!
Lassen Sie sich diese 3 wertvollen Ratgeber nicht entgehen! Sie bekommen Sie GRATIS zusammen mit Ihrem ganz persönlichen Test-Exemplar des neuen Handbuch für den VereinsVorsitzenden! Schenken Sie damit sich als Vorsitzenden Rechtssicherheit und das gute Gefürhl: Ich habe alles für meinen Verein getan!